In der der Steuererklärung gilt folgendes für Werbungskosten:
Unter Werbungskosten versteht man bei Arbeitnehmer*innen Aufwendungen, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Für Werbungskosten ist in den Lohnsteuerklassen I bis V bereits der Arbeitnehmerpauschbetrag enthalten. Er beträgt 2023 1.230 Euro und monatlich 102,50 Euro. Möchte man für Werbungskosten einen Freibetrag mittels Lohnsteuerermäßigungsantrag eintragen lassen, dann müssen die Werbungskosten den bereits in den Lohnsteuertabellen enthaltenen Arbeitnehmerpauschbetrag sowie eine weitere festgesetzte Mindestgrenze von 600 Euro im Jahr übersteigen. Bereits 20 km Arbeitsweg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte nehmen diese Hürde (220 Tage mal 20 km mal 0,30 Euro Entfernungspauschale ergeben 1.320 Euro). Die wichtigsten Werbungskosten für Arbeitnehmer*innen werden in dieser Broschüre unter den Stichworten Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Ausbildung, Bewerbungskosten, doppelte Haushaltsführung, Entfernungspauschale, Gewerkschaftsbeitrag, Homeoffice, Reisekosten und Umzugskosten behandelt. Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto sind pauschal mit 16 Euro oder den tatsächlich nachweisbaren Kosten für das Gehaltskonto absetzbar. Bei Versorgungsbezügen (Betriebs oder Beamtenpensionen) und Renten beträgt der Werbungskostenpauschbetrag jeweils 102 Euro pro Person.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Unter Werbungskosten versteht man bei Arbeitnehmer*innen Aufwendungen, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Für Werbungskosten ist in den Lohnsteuerklassen I bis V bereits der Arbeitnehmerpauschbetrag enthalten. Er beträgt 2023 1.230 Euro und monatlich 102,50 Euro. Möchte man für Werbungskosten einen Freibetrag mittels Lohnsteuerermäßigungsantrag eintragen lassen, dann müssen die Werbungskosten den bereits in den Lohnsteuertabellen enthaltenen Arbeitnehmerpauschbetrag sowie eine weitere festgesetzte Mindestgrenze von 600 Euro im Jahr übersteigen. Bereits 20 km Arbeitsweg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte nehmen diese Hürde (220 Tage mal 20 km mal 0,30 Euro Entfernungspauschale ergeben 1.320 Euro). Die wichtigsten Werbungskosten für Arbeitnehmer*innen werden in dieser Broschüre unter den Stichworten Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, Ausbildung, Bewerbungskosten, doppelte Haushaltsführung, Entfernungspauschale, Gewerkschaftsbeitrag, Homeoffice, Reisekosten und Umzugskosten behandelt. Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto sind pauschal mit 16 Euro oder den tatsächlich nachweisbaren Kosten für das Gehaltskonto absetzbar. Bei Versorgungsbezügen (Betriebs oder Beamtenpensionen) und Renten beträgt der Werbungskostenpauschbetrag jeweils 102 Euro pro Person.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025