In der der Steuererklärung gilt folgendes für Krankheitskosten:
Viele Aufwendungen für Krankheit und Gesundheit sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kosten müssen der Heilung von Krankheiten oder der Linderung ihrer Folgen dienen und die dafür erforderlichen Maßnahmen wie Medikamente, Hilfsmittel oder Therapien müssen von Ärzt*innen oder Heilpraktiker*innen verordnet worden sein. Abzugsfähig sind beispielsweise Ausgaben für
• Medikamente, zum Beispiel Tabletten, Salben, Tropfen
• Behandlungskosten von Ärzt*innen, Heilpraktiker*innen, Physiotherapeut*innen oder Fußpfleger*innen
• Fahrtkosten zur Ärztin, zur Heilbehandlung, zur Selbsthilfegruppe oder ins Krankenhaus
• Heil-/Hilfsmittel, wie Brillen, Hörgeräte, Gehhilfen, Rollstühle oder Schuheinlagen
• Zahnersatz, zum Beispiel Kronen, Implantate, Füllungen oder Brücken
• Zuzahlungen für verordnete Medikamente in der Apotheke oder bei Krankenhausaufenthalten
Das Finanzamt orientiert sich bei der Anerkennung von Aufwendungen eng an den Leitlinien der Schulmedizin, für alternative Heilmethoden werden oft fachliche Gutachten verlangt. Nur die Aufwendungen, die Patient*innen unter dem Strich selbst bezahlt haben, sind abzugsfähig. Erstattungen, etwa durch Krankenkassen oder Beihilfe, sind abzuziehen. Das Finanzamt beteiligt sich außerdem nur dann an Krankheitskosten, wenn auch die Bürger*innen einen eigenen Anteil daran schultern. Der nennt sich zumutbare Belastung, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation. Das Finanzamt erkennt nur die darüber liegenden Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung an. An dieser Hürde scheitern viele. Manchmal lässt sie sich dadurch nehmen, dass Krankheitskosten in einem Jahr gezielt gebündelt werden. Wenn beispielsweise in einem Jahr die Kur für die Ehefrau ansteht, sollte eine lange geplante Zahnbehandlung des Ehemanns möglichst im selben Jahr stattfinden oder eine teure Medikamentenlieferung oder eine andere medizinische Maßnahme noch vor Silvester bezahlt werden. Krankheit lässt sich nicht planen, aber Krankheitskosten lassen sich manchmal etwas steuern.
Hinweis für die Steuererklärung 2024
Krankheitskosten gehören in Zeile 21 bis 23 der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“.
Geben Sie immer alle Kosten an, die sie selbst getragen haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Viele Aufwendungen für Krankheit und Gesundheit sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kosten müssen der Heilung von Krankheiten oder der Linderung ihrer Folgen dienen und die dafür erforderlichen Maßnahmen wie Medikamente, Hilfsmittel oder Therapien müssen von Ärzt*innen oder Heilpraktiker*innen verordnet worden sein. Abzugsfähig sind beispielsweise Ausgaben für
• Medikamente, zum Beispiel Tabletten, Salben, Tropfen
• Behandlungskosten von Ärzt*innen, Heilpraktiker*innen, Physiotherapeut*innen oder Fußpfleger*innen
• Fahrtkosten zur Ärztin, zur Heilbehandlung, zur Selbsthilfegruppe oder ins Krankenhaus
• Heil-/Hilfsmittel, wie Brillen, Hörgeräte, Gehhilfen, Rollstühle oder Schuheinlagen
• Zahnersatz, zum Beispiel Kronen, Implantate, Füllungen oder Brücken
• Zuzahlungen für verordnete Medikamente in der Apotheke oder bei Krankenhausaufenthalten
Das Finanzamt orientiert sich bei der Anerkennung von Aufwendungen eng an den Leitlinien der Schulmedizin, für alternative Heilmethoden werden oft fachliche Gutachten verlangt. Nur die Aufwendungen, die Patient*innen unter dem Strich selbst bezahlt haben, sind abzugsfähig. Erstattungen, etwa durch Krankenkassen oder Beihilfe, sind abzuziehen. Das Finanzamt beteiligt sich außerdem nur dann an Krankheitskosten, wenn auch die Bürger*innen einen eigenen Anteil daran schultern. Der nennt sich zumutbare Belastung, richtet sich nach Einkommen und Familiensituation. Das Finanzamt erkennt nur die darüber liegenden Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung an. An dieser Hürde scheitern viele. Manchmal lässt sie sich dadurch nehmen, dass Krankheitskosten in einem Jahr gezielt gebündelt werden. Wenn beispielsweise in einem Jahr die Kur für die Ehefrau ansteht, sollte eine lange geplante Zahnbehandlung des Ehemanns möglichst im selben Jahr stattfinden oder eine teure Medikamentenlieferung oder eine andere medizinische Maßnahme noch vor Silvester bezahlt werden. Krankheit lässt sich nicht planen, aber Krankheitskosten lassen sich manchmal etwas steuern.
Hinweis für die Steuererklärung 2024
Krankheitskosten gehören in Zeile 21 bis 23 der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“.
Geben Sie immer alle Kosten an, die sie selbst getragen haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025