In der der Steuererklärung gilt folgendes für Zumutbare Belastung:
Unter bestimmten Voraussetzungen erkennt das Finanzamt einige private Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen an. Dazu gehören z. B. Krankheitskosten. Einen Teil dieser Aufwendungen (zumutbare Belastung) müssen die Bürger aber selbst tragen. Er richtet sich nach dem Einkommen der Betroffenen und ihrer familiären Situation (siehe Tabelle unten). Nur Kosten oberhalb der zumutbaren Belastung wirken sich steuermindernd aus.
Gesamtbetrag der Einkünfte
ohne Kinder | mit Kind(er)
alleinstehend | verheiratet/verpartnert
- bis 2 Kinder
bis 15.340 Euro | 5 Prozent | 4 Prozent
mehr als 2 Kinder | 2 Prozent | 1 Prozent
- Euro bis 51.130 Euro | 6 Prozent | 5 Prozent
mehr als 2 Kinder | 3 Prozent | 1 Prozent
mehr als 51.130 Euro | 7 Prozent | 6 Prozent
mehr als 2 Kinder | 4 Prozent | 2 Prozent
Beispiel:
Ein Ehepaar mit einem Kind und einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 55.000 Euro hat nach der aktuellen, mehrstufigen Berechnungsweise folgende zumutbare Belastung zu tragen:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Unter bestimmten Voraussetzungen erkennt das Finanzamt einige private Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen an. Dazu gehören z. B. Krankheitskosten. Einen Teil dieser Aufwendungen (zumutbare Belastung) müssen die Bürger aber selbst tragen. Er richtet sich nach dem Einkommen der Betroffenen und ihrer familiären Situation (siehe Tabelle unten). Nur Kosten oberhalb der zumutbaren Belastung wirken sich steuermindernd aus.
Gesamtbetrag der Einkünfte
ohne Kinder | mit Kind(er)
alleinstehend | verheiratet/verpartnert
- bis 2 Kinder
bis 15.340 Euro | 5 Prozent | 4 Prozent
mehr als 2 Kinder | 2 Prozent | 1 Prozent
- Euro bis 51.130 Euro | 6 Prozent | 5 Prozent
mehr als 2 Kinder | 3 Prozent | 1 Prozent
mehr als 51.130 Euro | 7 Prozent | 6 Prozent
mehr als 2 Kinder | 4 Prozent | 2 Prozent
Beispiel:
Ein Ehepaar mit einem Kind und einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 55.000 Euro hat nach der aktuellen, mehrstufigen Berechnungsweise folgende zumutbare Belastung zu tragen:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025