In der der Steuererklärung gilt folgendes für Versorgungsfreibetrag:
Der Versorgungsfreibetrag von höchstens 40 Prozent, maximal 3.000 Euro im Jahr, steht allen Beamt*innen und Werkspensionär*innen zu. In dieser Höhe erhalten ihn aber nur Pensionär*innen, die vor 2006 in den Ruhestand gegangen sind. Der Versorgungsfreibetrag wird im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes Jahr für Jahr gekürzt. Wer 2024 in Pension ging, erhielt einen Versorgungsfreibetrag von 13,6 Prozent seiner Versorgungsbezüge, maximal 1.020 Euro. Für 2025 beträgt der Versorgungsfreibetrag noch 990 Euro. Der Freibetrag bleibt in der Regel lebenslang auf dem zu Pensionsbeginn festgelegten Betrag (siehe Tabelle „Versorgungsfreibetrag für Pensionäre...“). Zusätzlich bekommen Empfänger von Versorgungsbezügen einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Der beläuft sich auf maximal 900 Euro für Pensionsempfänger, die vor 2006 in Pension gegangen sind. Bei einem Versorgungsbeginn 2024 gab es noch 306 Euro. Wer 2025 in Pension geht, erhält noch einen Zuschlag in Höhe von 297 Euro (13,2 Prozent).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Versorgungsfreibetrag von höchstens 40 Prozent, maximal 3.000 Euro im Jahr, steht allen Beamt*innen und Werkspensionär*innen zu. In dieser Höhe erhalten ihn aber nur Pensionär*innen, die vor 2006 in den Ruhestand gegangen sind. Der Versorgungsfreibetrag wird im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes Jahr für Jahr gekürzt. Wer 2024 in Pension ging, erhielt einen Versorgungsfreibetrag von 13,6 Prozent seiner Versorgungsbezüge, maximal 1.020 Euro. Für 2025 beträgt der Versorgungsfreibetrag noch 990 Euro. Der Freibetrag bleibt in der Regel lebenslang auf dem zu Pensionsbeginn festgelegten Betrag (siehe Tabelle „Versorgungsfreibetrag für Pensionäre...“). Zusätzlich bekommen Empfänger von Versorgungsbezügen einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Der beläuft sich auf maximal 900 Euro für Pensionsempfänger, die vor 2006 in Pension gegangen sind. Bei einem Versorgungsbeginn 2024 gab es noch 306 Euro. Wer 2025 in Pension geht, erhält noch einen Zuschlag in Höhe von 297 Euro (13,2 Prozent).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025