In der der Steuererklärung gilt folgendes für Fünftel-Regelung:
Abfindungen oder andere Entschädigungen werden oftmals bei Auflösung eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt. Sie sorgen ebenso wie Lohnnachzahlungen für ein erfreuliches Plus in der Haushaltskasse, können allerdings auch die Steuerbelastung von Arbeitnehmer*innen im Zahlungsjahr spürbar erhöhen. Solche „Zusammenballungen“ von laufendem Einkommen mit Sonderzahlungen treiben nämlich den Grenzsteuersatz erheblich nach oben.
Eine kleine Erleichterung bringt in solchen Fällen oft die Besteuerung nach der sogenannten Fünftel-Regelung. Dabei wird, vereinfacht dargestellt, zunächst die Steuerbelastung für nur ein Fünftel der Sonderzahlung ermittelt und das Ergebnis anschließend verfünffacht.
Ab dem 1.1.2025 ist die Fünftelregelung für Arbeitslohn für mehrere Jahre und für Entschädigungen – das sind insbesondere Abfindungen wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis – nur noch im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers und nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber anzuwenden.
Beispiel:
Die alleinstehende Angestellte Karla Sonne schied nach langjähriger Tätigkeit im Dezember 2024 mit einer Abfindung von 20.000 Euro aus der Firma aus. Ohne Abfindung hatte sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen (z.v.E.) von 30.000 Euro. Mit der Abfindung steigt ihr z.v.E. 2024 auf ca. 50.000 Euro. Bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses hätte Karla wieder ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von ca. 30.000 Euro. Somit führt die Abfindung zu einer Zusammenballung von Einnahmen und die Fünftel-Regelung wird angewandt. Mit der Fünftel-Regelung zahlt Karla rund 872 Euro weniger Steuern.
Einkommensteuer auf 30.000 Euro (ohne Abfindung) 4.412 Euro
Einkommensteuer auf 34.000 Euro (30.000 Euro plus 1/5 der Abfindung) 5.588 Euro
Steuerdifferenz (5.588 Euro – 4.412 Euro) 1.176 Euro
Multiplikation (1.176 Euro x 5) 5.880 Euro
Einkommensteuer insgesamt mit Fünftel-Regelung (4.412 Euro + 5.588 Euro) 10.000 Euro
Einkommensteuer auf 50.000 Euro (ohne Fünftel-Regelung) 10.872 Euro
Steuerersparnis durch Fünftel-Regelung (10.872 Euro – 10.000 Euro) 872 Euro
Hinweis für die Steuererklärung 2024
Einmalzahlungen gehören auf der Anlage N in die Zeile 16 bis 20. Die dort benötigten Angaben ergeben sich in der Regel aus der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers.
Abfindungen und andere Sonderzahlungen sind ein ziemlich komplexes Thema. Um die Steuerbegünstigung bei höheren Beträgen nicht zu gefährden, sondern optimal auszuschöpfen, kann rechtzeitiger Rat vom Profi helfen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Abfindungen oder andere Entschädigungen werden oftmals bei Auflösung eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt. Sie sorgen ebenso wie Lohnnachzahlungen für ein erfreuliches Plus in der Haushaltskasse, können allerdings auch die Steuerbelastung von Arbeitnehmer*innen im Zahlungsjahr spürbar erhöhen. Solche „Zusammenballungen“ von laufendem Einkommen mit Sonderzahlungen treiben nämlich den Grenzsteuersatz erheblich nach oben.
Eine kleine Erleichterung bringt in solchen Fällen oft die Besteuerung nach der sogenannten Fünftel-Regelung. Dabei wird, vereinfacht dargestellt, zunächst die Steuerbelastung für nur ein Fünftel der Sonderzahlung ermittelt und das Ergebnis anschließend verfünffacht.
Ab dem 1.1.2025 ist die Fünftelregelung für Arbeitslohn für mehrere Jahre und für Entschädigungen – das sind insbesondere Abfindungen wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis – nur noch im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers und nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber anzuwenden.
Beispiel:
Die alleinstehende Angestellte Karla Sonne schied nach langjähriger Tätigkeit im Dezember 2024 mit einer Abfindung von 20.000 Euro aus der Firma aus. Ohne Abfindung hatte sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen (z.v.E.) von 30.000 Euro. Mit der Abfindung steigt ihr z.v.E. 2024 auf ca. 50.000 Euro. Bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses hätte Karla wieder ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von ca. 30.000 Euro. Somit führt die Abfindung zu einer Zusammenballung von Einnahmen und die Fünftel-Regelung wird angewandt. Mit der Fünftel-Regelung zahlt Karla rund 872 Euro weniger Steuern.
Einkommensteuer auf 30.000 Euro (ohne Abfindung) 4.412 Euro
Einkommensteuer auf 34.000 Euro (30.000 Euro plus 1/5 der Abfindung) 5.588 Euro
Steuerdifferenz (5.588 Euro – 4.412 Euro) 1.176 Euro
Multiplikation (1.176 Euro x 5) 5.880 Euro
Einkommensteuer insgesamt mit Fünftel-Regelung (4.412 Euro + 5.588 Euro) 10.000 Euro
Einkommensteuer auf 50.000 Euro (ohne Fünftel-Regelung) 10.872 Euro
Steuerersparnis durch Fünftel-Regelung (10.872 Euro – 10.000 Euro) 872 Euro
Hinweis für die Steuererklärung 2024
Einmalzahlungen gehören auf der Anlage N in die Zeile 16 bis 20. Die dort benötigten Angaben ergeben sich in der Regel aus der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers.
Abfindungen und andere Sonderzahlungen sind ein ziemlich komplexes Thema. Um die Steuerbegünstigung bei höheren Beträgen nicht zu gefährden, sondern optimal auszuschöpfen, kann rechtzeitiger Rat vom Profi helfen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025