In der der Steuererklärung gilt folgendes für Betriebliche Altersversorgung:
Der Begriff bezeichnet Leistungen, die Rentner*innen und Pensionär*innen (und ihre Hinterbliebenen) im Zusammenhang mit einer früheren Erwerbstätigkeit erhalten. Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung werden unterschiedlich besteuert. Die Besteuerung richtet sich vor allem danach, auf welchem der fünf sogenannten „Durchführungswege“ die Altersvorsorge erfolgt ist und wie und von wem sie finanziert wurde. Die Leistungen sind entweder voll steuerpflichtig oder mit dem Ertragsanteil oder gar nicht. Welche Leistung wie zu versteuern ist, ergibt sich in der Regel aus der Leistungsmitteilung des Versicherungsträgers. Daraus geht auch hervor, auf welchem Steuerformular die Leistungen einzutragen sind. Die Durchführungswege heißen: Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Begriff bezeichnet Leistungen, die Rentner*innen und Pensionär*innen (und ihre Hinterbliebenen) im Zusammenhang mit einer früheren Erwerbstätigkeit erhalten. Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung werden unterschiedlich besteuert. Die Besteuerung richtet sich vor allem danach, auf welchem der fünf sogenannten „Durchführungswege“ die Altersvorsorge erfolgt ist und wie und von wem sie finanziert wurde. Die Leistungen sind entweder voll steuerpflichtig oder mit dem Ertragsanteil oder gar nicht. Welche Leistung wie zu versteuern ist, ergibt sich in der Regel aus der Leistungsmitteilung des Versicherungsträgers. Daraus geht auch hervor, auf welchem Steuerformular die Leistungen einzutragen sind. Die Durchführungswege heißen: Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025