In der der Steuererklärung gilt folgendes für Ländergruppeneinteilung:
Eine ganze Reihe von steuerlichen Förderungen kann es auch für Menschen geben, die nicht in Deutschland leben. Dazu gehören zum Beispiel der Kinderfreibetrag, der Ausbildungsfreibetrag sowie Kinderbetreuungskosten (Kinder). Auch bestimmte Zahlungen für Unterhalt ins Ausland werden begünstigt. Die Höhe der Förderung kann sich aber von Land zu Land unterscheiden, je nachdem, wo sich der Wohnsitz des Kindes oder der unterstützten Person befindet. Das Bundesfinanzministerium gibt eine Liste heraus, in der die Länder danach gruppiert sind, wie viel von der deutschen Förderung zu gewähren ist (BMF-Schreiben vom 18.12.2023 – gilt ab 2024).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Eine ganze Reihe von steuerlichen Förderungen kann es auch für Menschen geben, die nicht in Deutschland leben. Dazu gehören zum Beispiel der Kinderfreibetrag, der Ausbildungsfreibetrag sowie Kinderbetreuungskosten (Kinder). Auch bestimmte Zahlungen für Unterhalt ins Ausland werden begünstigt. Die Höhe der Förderung kann sich aber von Land zu Land unterscheiden, je nachdem, wo sich der Wohnsitz des Kindes oder der unterstützten Person befindet. Das Bundesfinanzministerium gibt eine Liste heraus, in der die Länder danach gruppiert sind, wie viel von der deutschen Förderung zu gewähren ist (BMF-Schreiben vom 18.12.2023 – gilt ab 2024).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025