In der der Steuererklärung gilt folgendes für Inflationsausgleichsprämie:
Im Oktober 2022 wurde eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Danach sind im Zeitraum zwischen dem 26.10.2022 und dem 31.12.2024 zusätzlich zum Arbeitslohn geleistete Geld- oder Sachzuwendungen des Arbeitgebers, zum Ausgleich der Inflation, bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht befreit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Im Oktober 2022 wurde eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Danach sind im Zeitraum zwischen dem 26.10.2022 und dem 31.12.2024 zusätzlich zum Arbeitslohn geleistete Geld- oder Sachzuwendungen des Arbeitgebers, zum Ausgleich der Inflation, bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht befreit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025