In der der Steuererklärung gilt folgendes für Bewerbungskosten:
Arbeitnehmer*innen können Aufwendungen für Bewerbungen als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich geltend machen. Dazu gehören übrigens auch Aufwendungen für Vorbereitungsaktionen, zum Beispiel Bewerbungstrainings, für Annoncen oder den Kauf von Fachzeitschriften.
Wer Einzelnachweise für Bewerbungsunterlagen (Kosten für Fotos, Kopien, Büromaterial oder Porto) vermeiden will, kann es mit angemessenen Pauschalen versuchen, etwa mit 2,50 Euro für eine Online-Bewerbung oder mit 8,50 Euro für eine per Post versandte Mappe. Manche Finanzämter akzeptieren das, andere bestehen auf Einzelnachweise.
Das Bewerbungsgespräch kann ebenfalls finanziellen Aufwand erfordern, zum Beispiel für die An- und Abreise, für Übernachtung und Verpflegung. In solchen Fällen sind die für Auswärtstätigkeit geltenden Bestimmungen und Pauschalen nutzbar (Reisekosten).
Hinweis für die Steuererklärung 2024
Die Leistungen einer Unterstützungskasse sind auf der Anlage N ab Zeile 11 der Steuererklärung als Versorgungsbezug zu erfassen.
Hinweis für die Steuererklärung 2024
Bewerbungskosten gehören in Zeile 64 bis 66 der Anlage N. Belege müssen nicht mehr beigelegt werden, aber vorzeigbar sein, wenn das Finanzamt sie sehen will.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Arbeitnehmer*innen können Aufwendungen für Bewerbungen als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich geltend machen. Dazu gehören übrigens auch Aufwendungen für Vorbereitungsaktionen, zum Beispiel Bewerbungstrainings, für Annoncen oder den Kauf von Fachzeitschriften.
Wer Einzelnachweise für Bewerbungsunterlagen (Kosten für Fotos, Kopien, Büromaterial oder Porto) vermeiden will, kann es mit angemessenen Pauschalen versuchen, etwa mit 2,50 Euro für eine Online-Bewerbung oder mit 8,50 Euro für eine per Post versandte Mappe. Manche Finanzämter akzeptieren das, andere bestehen auf Einzelnachweise.
Das Bewerbungsgespräch kann ebenfalls finanziellen Aufwand erfordern, zum Beispiel für die An- und Abreise, für Übernachtung und Verpflegung. In solchen Fällen sind die für Auswärtstätigkeit geltenden Bestimmungen und Pauschalen nutzbar (Reisekosten).
Hinweis für die Steuererklärung 2024
Die Leistungen einer Unterstützungskasse sind auf der Anlage N ab Zeile 11 der Steuererklärung als Versorgungsbezug zu erfassen.
Hinweis für die Steuererklärung 2024
Bewerbungskosten gehören in Zeile 64 bis 66 der Anlage N. Belege müssen nicht mehr beigelegt werden, aber vorzeigbar sein, wenn das Finanzamt sie sehen will.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025