In der Steuererklärung 2025 gilt folgendes für Freibetrag für den Sonderbedarf bei Berufsausbildung:
Zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden Kindes kommt ein Freibetrag von 1.200 Euro jährlich in Betracht, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und auswärtig untergebracht ist. Weitere Voraussetzung ist, dass Sie für das Kind einen Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder Kindergeld haben. Unter Berufsausbildung ist auch die Schulausbildung zu verstehen. Ist das Kind im Ausland ansässig, kann ein um 1/4, 1/2 oder 3/4 verminderter Betrag in Betracht kommen.
Bei geschiedenen oder verheirateten / verpartnerten, aber dauernd getrennt lebenden Eltern wird der Freibetrag in der Regel jedem Elternteil zur Hälfte zuerkannt; das Gleiche gilt bei Eltern nichtehelicher Kinder. Auf gemeinsamen Antrag des Elternpaares ist eine andere Aufteilung möglich. Wenn der andere Elternteil nicht im Inland lebt oder verstorben ist, wird der Freibetrag in voller Höhe berücksichtigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden Kindes kommt ein Freibetrag von 1.200 Euro jährlich in Betracht, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und auswärtig untergebracht ist. Weitere Voraussetzung ist, dass Sie für das Kind einen Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder Kindergeld haben. Unter Berufsausbildung ist auch die Schulausbildung zu verstehen. Ist das Kind im Ausland ansässig, kann ein um 1/4, 1/2 oder 3/4 verminderter Betrag in Betracht kommen.
Bei geschiedenen oder verheirateten / verpartnerten, aber dauernd getrennt lebenden Eltern wird der Freibetrag in der Regel jedem Elternteil zur Hälfte zuerkannt; das Gleiche gilt bei Eltern nichtehelicher Kinder. Auf gemeinsamen Antrag des Elternpaares ist eine andere Aufteilung möglich. Wenn der andere Elternteil nicht im Inland lebt oder verstorben ist, wird der Freibetrag in voller Höhe berücksichtigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024