In der Steuererklärung 2025 gilt folgendes für ELStAM zum Nachteil:
Eine Heirat oder Geburt eines Kindes im Laufe des Kalenderjahres 2025 wird automatisch aufgrund der Mitteilung der Stadt oder Gemeinde in den ELStAM berücksichtigt. Sollten Sie dies nicht wünschen, können Sie im Vorfeld einen Antrag auf ungünstigere Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Wohnsitzfinanzamt stellen.
In anderen Fällen müssen Sie eine Änderung beim Finanzamt beantragen. Der Antrag auf Änderung der Steuerklassen oder Anwendung des Faktorverfahrens und ein eventueller Antrag auf Änderung der Zahl der Kinderfreibeträge müssen für eine Berücksichtigung im Kalenderjahr 2025 spätestens am 30. November 2025 gestellt sein.
Haben Sie in 2025 die eheliche Gemeinschaft/die Lebenspartnerschaft wieder aufgenommen, dann teilen Sie das dem Finanzamt unter „Mein Elster“ (www.elster.de) oder auf dem Vordruck „Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft“ mit, damit Sie die familiengerechten Steuerklassen zurückerhalten können. Beachten Sie bitte, dass die Erklärung in Papierform von beiden Ehegatten/Lebenspartnern bzw. Lebenspartnerinnen zu unterschreiben ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
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