In der Steuererklärung 2025 gilt folgendes für ELStAM nicht korrekt:
Wenn Sie unrichtige ELStAM feststellen, lassen Sie diese von Ihrem Finanzamt umgehend prüfen und gegebenenfalls berichtigen. Unter Umständen ist vorher auch eine Korrektur der Meldedaten erforderlich. Hierfür wendet sich Ihr Finanzamt über das BZSt an Ihre zuständige Meldebehörde. Sollte durch das Finanzamt keine Klärung möglich sein, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stadt oder Gemeinde.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
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