In der Steuererklärung 2025 gilt folgendes für Steuerklassenwahl:
Ehegatten/Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen werden in der Regel gemeinsam besteuert. Das ist für sie regelmäßig günstiger. In besonderen Einzelfällen kann aber auch eine Einzelveranlagung günstiger sein.
Der Arbeitgeber kennt in der Regel nur den Arbeitslohn der für ihn tätigen Arbeitnehmerin bzw. des für Ihn tätigen Arbeitnehmers, jedoch nicht den des Ehegatten/Lebenspartners bzw. Lebenspartnerin. Folglich kann beim Lohnsteuerabzug einer Arbeitnehmerin bzw. eines Arbeitnehmers nur ihr bzw. sein Arbeitslohn zugrunde gelegt werden. Die Arbeitslöhne beider Ehegatten/Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen können erst nach Ablauf des Jahres bei der Einkommensteuerveranlagung zusammengeführt werden. Erst dann ergibt sich die zutreffende Jahressteuer. Es lässt sich deshalb oft nicht vermeiden, dass im Laufe des Kalenderjahres zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird. Um dem Jahresergebnis möglichst nahe zu kommen, stehen den Ehegatten/Lebenspartnern bzw. Lebenspartnerinnen zwei Steuerklassenkombinationen und das Faktorverfahren als Wahlmöglichkeit zur Verfügung:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Ehegatten/Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen werden in der Regel gemeinsam besteuert. Das ist für sie regelmäßig günstiger. In besonderen Einzelfällen kann aber auch eine Einzelveranlagung günstiger sein.
Der Arbeitgeber kennt in der Regel nur den Arbeitslohn der für ihn tätigen Arbeitnehmerin bzw. des für Ihn tätigen Arbeitnehmers, jedoch nicht den des Ehegatten/Lebenspartners bzw. Lebenspartnerin. Folglich kann beim Lohnsteuerabzug einer Arbeitnehmerin bzw. eines Arbeitnehmers nur ihr bzw. sein Arbeitslohn zugrunde gelegt werden. Die Arbeitslöhne beider Ehegatten/Lebenspartner bzw. Lebenspartnerinnen können erst nach Ablauf des Jahres bei der Einkommensteuerveranlagung zusammengeführt werden. Erst dann ergibt sich die zutreffende Jahressteuer. Es lässt sich deshalb oft nicht vermeiden, dass im Laufe des Kalenderjahres zu viel oder zu wenig Lohnsteuer einbehalten wird. Um dem Jahresergebnis möglichst nahe zu kommen, stehen den Ehegatten/Lebenspartnern bzw. Lebenspartnerinnen zwei Steuerklassenkombinationen und das Faktorverfahren als Wahlmöglichkeit zur Verfügung:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024