Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz, das im Jahr 2021 verabschiedet wurde, sieht eine schrittweise Erhöhung der Tabaksteuertarife vor. Die ersten Erhöhungsschritte traten am 1. Januar 2022 in Kraft, und weitere Erhöhungsschritte sind für den 1. Januar der Jahre 2023 bis 2026 geplant. Ab dem 1. Januar 2023 gelten folgende Regelungen:
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Zigaretten: Ein Steuertarif in Höhe von 11,15 Cent je Zigarette und 19,84 Prozent des Kleinverkaufspreises wird angewendet, jedoch mindestens 22,888 Cent je Zigarette abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette. Dies führt im Vergleich zum Jahr 2022 zu einer durchschnittlichen Steuererhöhung von 18 Cent pro Packung mit 20 Zigaretten.
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Feinschnitt: Ein Steuertarif in Höhe von 54,39 Euro je Kilogramm und 17 Prozent des Kleinverkaufspreises wird angewendet, jedoch mindestens 111,78 Euro je Kilogramm abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises des zu versteuernden Feinschnitts. Dies führt im Vergleich zum Jahr 2022 zu einer durchschnittlichen Steuererhöhung von 30 Cent pro Packung mit 40 Gramm Feinschnitt.
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Zigarren/Zigarillos: Der Mindeststeuersatz erhöht sich von 6,632 Cent je Stück auf 7,504 Cent je Stück, abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarre oder des zu versteuernden Zigarillos. Der Regelsteuersatz bleibt unverändert.
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Pfeifentabak: Der Mindeststeuersatz erhöht sich von 24 Euro je Kilogramm auf 26 Euro je Kilogramm. Der Regelsteuersatz bleibt unverändert.
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Wasserpfeifentabak: Neben dem Steuertarif für Pfeifentabak (15,66 Euro je Kilogramm und 13,13 Prozent des Kleinverkaufspreises) gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Zusatzsteuer. Diese Zusatzsteuer erhöht sich von 15 Euro je Kilogramm auf 19 Euro je Kilogramm.