Es werden zusätzliche finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Eltern umgesetzt:
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Die Freibeträge für Kinder, einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes, werden rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro erhöht. Im Jahr 2023 werden sie um weitere 404 Euro auf 8.952 Euro und im Jahr 2024 um zusätzliche 360 Euro auf 9.312 Euro angehoben.
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Ab dem 1. Januar 2023 beträgt das monatliche Kindergeld einheitlich 250 Euro pro Kind.
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Der Freibetrag für den Sonderbedarf eines volljährigen Kindes in Berufsausbildung, das außerhalb des Elternhauses lebt (sogenannter Ausbildungsfreibetrag), wird ab dem Jahr 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro pro Kalenderjahr erhöht.
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Alleinerziehende erhalten steuerliche Entlastung. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde bereits für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt und gilt seit dem Jahr 2022 unbefristet. Ab dem Jahr 2023 wird dieser Entlastungsbetrag um weitere 252 Euro auf 4.260 Euro erhöht. Dieser Betrag wird automatisch in der Steuerklasse II berücksichtigt, ohne dass ein spezieller Antrag erforderlich ist, und führt zu einer entsprechend reduzierten Lohnsteuer.