Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) führt ab dem 1. Januar 2024 eine schrittweise Digitalisierung des Spendenverfahrens ein, beginnend mit der Aktualisierung des Zuwendungsempfängerregisters.
Dieses Register, das als zentrales technisch-organisatorisches Element fungiert, wird mit Daten von gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen, politischen Parteien, Wählervereinigungen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften gefüllt. Auch im Europäischen Wirtschaftsraum aktive Organisationen, die nach deutschem Gemeinnützigkeitsrecht als steuerbegünstigt anerkannt sind, werden einbezogen. Dieses Vorgehen macht das ehrenamtliche Engagement in Deutschland erstmals zentral und öffentlich sichtbar.
Registrierte Zuwendungsempfänger profitieren zudem von einem vereinfachten Zugang zu amtlichen Spendenquittungen, sowohl in gedruckter Form als auch elektronisch.