Die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage werden angehoben. Ab sofort gelten verdoppelte Grenzen: 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepartner oder Lebenspartner.
Diese neuen Grenzen beziehen sich auf die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen, wie beispielsweise Investmentfonds, sowie auf deren wohnungswirtschaftliche Nutzung, einschließlich des Bausparens.