Für das Jahr 2024 sind Anpassungen im deutschen Steuersystem geplant, die darauf abzielen, die finanzielle Belastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu reduzieren. Eine wesentliche Änderung betrifft den Grundfreibetrag, der um 696 Euro auf 11.604 Euro erhöht wird.
Diese Erhöhung bedeutet, dass das Einkommen bis zu dieser Grenze steuerfrei bleibt, was generell zu einer geringeren Lohnsteuerbelastung führt. Gleichzeitig wird der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen, der an den Grundfreibetrag gekoppelt ist, ebenfalls angehoben.
Zusätzlich werden die übrigen Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben, um die Effekte der kalten Progression zu mildern. Diese Maßnahmen sollen die Kaufkraft stärken und die Bürgerinnen und Bürger spürbar entlasten.