Die Freibeträge für Kinder, einschließlich des Freibetrags für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, werden pro Kind um 360 Euro auf 9.312 Euro angehoben.
Außerdem wird die Familienkassenreform zum 1. Januar 2024 vollständig umgesetzt. In Deutschland werden dann alle Kindergeldangelegenheiten zentral durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet. Diese Reform, die 2017 begann, hat die Zuständigkeit von über 8.000 Familienkassen des öffentlichen Dienstes aufgehoben und wird mit dem Ende des Jahres 2023 abgeschlossen.