Bis Ende 2023 konnten Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft, die Strom zum Regelsteuersatz von 20,50 Euro je Megawattstunde (MWh) für betriebliche Zwecke nutzen (außer für Elektromobilität), eine Steuerentlastung von 5,13 Euro je MWh beantragen. Ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 wird diese Entlastung auf 20 Euro je MWh erhöht.