Das Steuerformular Anlage L 2024 in der Steuerklärung 2024 wird genutzt bei bestehenden Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft. Hier zählen auch Einkünfte aus einem Garten- oder Weinbau hinzu. Die Gewinnermittlung funktioniert genauso wie bei anderen Gewerbebetrieben. Sie müssen die Anlage auch dann ausfüllen, wenn Sie land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, die im aktuellen Steuerjahr Einkünfte erzielt haben, veräußert oder aufgegeben haben.