Wenn Sie einem Mieter eine Abfindung zahlen, beispielsweise aufgrund von Renovierungsarbeiten oder einer anschließenden, teureren Vermietung an einen neuen Mieter, ist es wichtig zu wissen, dass Sie die Abfindungssumme in Ihrer Steuererklärung 2023 angeben können, wenn Sie die Immobilie vermieten oder verpachten. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, bestimmte steuerliche Vorteile zu nutzen.
Es ist jedoch zu beachten, dass diese Möglichkeit nicht besteht, wenn Sie die Immobilie nach der Zahlung der Abfindung selbst nutzen möchten. In diesem Fall können Sie generell keine Kosten im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Verkauf privat nutzen oder verkaufen.
Die Möglichkeit, die Abfindungssumme in Ihrer Steuererklärung anzugeben, ergibt sich aus der Tatsache, dass die Abfindung als Betriebsausgabe betrachtet wird, wenn Sie die Immobilie gewerblich vermieten oder verpachten. Dies kann dazu beitragen, Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren und Ihre steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung Ihrer Immobilie zu optimieren.