Werbungskosten für Immobilien können in der Steuererklärung 2023 steuermindernd geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Vermietung oder dem Verkauf von Immobilien anfallen.
Werbungskosten im Zusammenhang mit Immobilien sind Ausgaben, die im Rahmen der Vermietung oder des Verkaufs von Immobilien anfallen und steuerlich absetzbar sind. Diese Kosten mindern das steuerpflichtige Einkommen und können somit die Steuerlast reduzieren. Zu den Werbungskosten für Immobilien gehören unter anderem:
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Finanzierungskosten: Dazu gehören Zinsen und Gebühren für Hypotheken oder Darlehen, die zur Finanzierung des Kaufs oder der Renovierung der Immobilie aufgenommen wurden.
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Instandhaltung und Reparatur: Kosten für Reparaturen, Wartung und Renovierungen der Immobilie können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hierzu zählen beispielsweise Malerarbeiten, Sanitärreparaturen oder die Erneuerung des Dachs.
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Grundsteuer: Die jährliche Grundsteuer, die von den Kommunen erhoben wird, kann in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden.
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Müllgebühren: Die Gebühren für die Müllabfuhr, die mit der Immobilie verbunden sind, können ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden.
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Verwaltungskosten: Kosten für die Verwaltung der Immobilie, wie etwa die Honorare für Hausverwalter oder die Erstellung von Mietverträgen, sind absetzbar.
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Versicherungsprämien: Beiträge für Versicherungen, die die Immobilie abdecken, wie etwa Haftpflichtversicherung oder Gebäudeversicherung, können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
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Fahrten und Reisekosten: Falls Sie für die Verwaltung oder Wartung Ihrer Immobilie Reisen unternehmen oder Fahrtkosten anfallen, können diese als Werbungskosten abzugsfähig sein.
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Kosten für Schornsteinfeger und Energieberater: Aufwendungen für Pflichtuntersuchungen und Beratungen im Zusammenhang mit der Immobilie sind ebenfalls absetzbar.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Werbungskosten im Zusammenhang mit Immobilien nur in dem Jahr steuerlich absetzbar sind, in dem sie tatsächlich angefallen sind. Dies bedeutet, dass die Kosten in dem Jahr abgezogen werden können, in dem sie bezahlt wurden, unabhängig von dem Zeitpunkt, zu dem die Einnahmen aus der Vermietung oder dem Verkauf der Immobilie erzielt wurden.
Um Werbungskosten für Immobilien in der Steuererklärung geltend zu machen, ist es notwendig, Belege und Nachweise für die angefallenen Kosten aufzubewahren. Diese sollten sorgfältig aufbewahrt und bei Bedarf dem Finanzamt vorgelegt werden können.