Eine Ferienwohnung kann in der Steuererklärung 2023 als vermietete Immobilie geltend gemacht werden, sofern sie tatsächlich vermietet wurde. In diesem Fall müssen die Einnahmen aus der Vermietung in der Steuererklärung angegeben werden. Hierbei handelt es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die in der Anlage V der Steuererklärung erfasst werden.
Zu den Einnahmen aus der Vermietung gehören nicht nur die Mieteinnahmen, sondern auch eventuelle Nebeneinnahmen, wie zum Beispiel Einnahmen aus der Vermietung von Parkplätzen oder der Vermietung von Bettwäsche. Es ist wichtig, sämtliche Einnahmen aus der Vermietung korrekt anzugeben, da diese in die Berechnung der Einkommensteuer einfließen.
Auf der anderen Seite können auch bestimmte Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vermietung der Ferienwohnung stehen, steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Instandhaltung und Reparatur der Ferienwohnung, die Grundsteuer, die Gebäudeversicherung und die Kosten für die Reinigung und Instandhaltung des Grundstücks.
Die steuerlichen Regelungen zur Vermietung von Ferienwohnungen können je nach Land und Region variieren, daher ist es ratsam, sich vorab über die geltenden Gesetze und Vorschriften zu informieren oder einen Steuerberater hinzuzuziehen. Außerdem sollten alle Belege und Belege sorgfältig aufbewahrt werden, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen zu können, dass die Angaben in der Steuererklärung korrekt und vollständig sind.