In der Steuererklärung 2022 gilt für Abfindungen aus Immobilien:
Zahlen Sie einem Mieter eine Abfindung, weil die Immobilie renoviert werden soll, oder
darauffolgend an den nächsten Mieter teurer weitervermietet wird, können Sie die Abfindungssumme
auch in Ihrer Steuererklärung bei Vermietung und Verpachtung angeben.
Dies geht nicht, wenn Sie Ihre Immobilie danach selbst nutzen möchten. Generell können Sie bei Eigennutzung oder bei einem privaten Verkauf innerhalb von 10 Jahren keine Kosten geltend machen.