In der Steuererklärung 2022 gilt:
Die wichtigsten Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung, die Ihre Steuerlast signifikant senken, sind folgende:
- Fahrtkosten (zur zu vermietenden Wohnung, zum Notar, zum Steuerberater und weitere)
- Zinsen aus einem Immobilienkredit (die Tilgungssumme selbst lässt sich jedoch nicht
absetzen, von der finanzieren Sie sich schließlich die Immobilie) - Renovierungskosten oder Reparaturen (zum Beispiel Handwerker oder Installateure)
bei möbliertem Wohnraum die Anschaffung von Mobiliar (Inventar mit einem
Anschaffungswert unter 800 Euro, alles was darüber liegt, muss über mehrere Jahre
abgeschrieben werden) - laufende Grundstückskosten (beispielsweise die Grundsteuer
- Leerstandskosten (wenn Sie dem Finanzamt glaubhaft machen können, dass Sie interessiert
daran sind, die Immobilie wieder zu vermieten) - Mitgliedsbeiträge für Vereine (zum Beispiel dem Vermieterverband)
- Kosten für den Steuerberater oder Anwalt, wenn ein Bezug zu der Immobilie besteht
- Maklerprovisionen, Immobilienanzeigen oder Werbung
- Hausnebenkosten (mögliche Nebenkosten, die vom Mieter getragen werden, müssen zwar als
Einkünfte angegeben werden, können aber gleichermaßen auch als Werbekosten geltend
gemacht werden)
So gut wie alle Kosten für die vermietete Immobilie lassen sich demnach als steuerlich relevante
Werbungskosten absetzen. Voraussetzung hierfür ist, vor allem, wenn die Wohnung vergünstigt an
Verwandte oder Freunde vermietet wird, dass die Mieteinnahmen sich mindestens auf 50 Prozent der
ortsüblichen Miete belaufen. Zwischen 50 und 66 Prozent muss dem Finanzamt eine Prognose
vorgelegt werden, wie Sie als Vermieter planen Gewinne einzufahren, damit 100 Prozent der
Werbungskosten anerkannt werden. Können Sie dies nicht, können Sie nur den Prozentsatz, den Sie
an Mieteinnahmen im Bezug auf die ortsüblichen Vergleichswerte haben, als Werbungskosten
absetzen. Ab 66 Prozent der ortsüblichen Miete fragt das Finanzamt für gewöhnlich zunächst nicht
weiter nach und akzeptiert die gesamten Werbungskosten unter Vorbehalt. Wenn Sie dann jedoch
über mehrere Jahre hinweg keine Gewinne verzeichnen können, kann es passieren, dass das
Finanzamt den Sachverhalt genauer prüft.