In der Steuererklärung 2022 gilt:
Wenn die Immobilie einen Leerstand hat und längere Zeit keine Mieter in Sicht sind, kann es passieren, dass das Finanzamt mal näher hinschauen möchte und den Sachverhalt intensiver prüfen wird. Sie unterliegen dann einer objektiven Beweislast, dass Sie überhaupt weiterhin planen die Immobilie zu vermieten. Wenn Ihnen dies nicht gelingt, hat das Finanzamt das Recht Ihnen die unter Vorbehalt genehmigten Werbungskosten rückwirkend abzuerkennen. Außerdem können Sie künftig, solange die Wohnung leer steht, keine Kosten mehr steuerlich geltend machen.
Ein Leerstand aufgrund einer Renovierung oder einer umfassenden Sanierung ist für gewöhnlich kein
Problem, insofern Sie die Qualität des Wohnraums steigern und sich Ihre Chance erhöht die
Immobilie (teurer) zu vermieten. Auch wenn die Zeitspanne ein paar Wochen bis Monate beträgt,
weil der vorangegangene Mieter auszieht und der neue erst später einziehen kann, ist das für
gewöhnlich kein Grund für den Fiskus die Werbungskosten zu kürzen.
Problematisch wird es nur dann, wenn sich das beispielsweise über Jahre in die Länge zieht. Dann
können Sie mit der Beauftragung eines Maklers, oder mit Werbung oder Zeitungsannoncen glaubhaft
machen, dass Sie ernsthaft nach einem Mieter suchen. Ihre Chancen beim Finanzamt sind damit
höher, dass Sie trotzdem Ihre Werbungskosten geltend machen können.
Übrigens: Steht Ihre Immobilie länger leer, können Sie bis zum 31. März für das Jahr einen Antrag
auf Erlass der Grundsteuer stellen. In vielen Fällen wird die Grundsteuer dann für das Jahr des
Leerstands reduziert.