Wer seine Ferienwohnung vermietet, kann in der Steuererklärung 2022 teilweise auch bei ausschließlich saisonaler Vermietung die gesamten Werbekosten absetzen.
Sie haben schließlich auch Kosten, wenn die Wohnung leer steht. Wenn Ihre Vermietungszeit weniger als 25 Prozent der ortsüblichen Vermietungszeit beträgt,
müssen Sie beim Finanzamt für gewöhnlich eine Totalüberschussprognose über mindestens 30 Jahre
vorlegen, dass Sie am Ende doch Gewinn aus der Vermietung ziehen.
Verzichten Sie darauf, die Ferienwohnung selbst zu nutzen, ist dies in den meisten Fällen auch ohne
Probleme möglich. Nutzen Sie hingegen die Immobilie auch selbst, können Sie den Anteil der
Eigennutzung nicht von der Steuerlast abziehen. Sie müssen die Zeiten, in denen die Ferienwohnung
aufgrund der Eigennutzung leer steht, von den Werbungskosten abziehen. Pauschal wird vom
Finanzamt eine 50 Prozent Aufteilung ohne Nachfrage akzeptiert, wenn Sie es nicht genau berechnen
wollen.
Bei Anmerkungen des Finanzamts können Sie die Vermietung der Ferienwohnung auch einer
fremden Einrichtung, wie beispielsweise der Kurverwaltung, überlassen. Das akzeptieren die
Finanzbehörden in der Regel als ausreichenden Versuch die Ferienwohnung vermietet zu bekommen.
Vermieten Sie eine Ferienwohnung, müssen Sie Umsatzsteuer abführen. Auf die Vermietung sieben
Prozent, auf Dienstleistungen, wie beispielsweise die Endreinigung 19 Prozent. Wer rechtlich als
Kleinunternehmer zählt, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen oder freiwillig auf
diese verzichten. Wenn Sie nämlich die Umsatzsteuer berechnen und abführen, können Sie sich die
gezahlte Vorsteuer beim Finanzamt zurückholen.