In der Steuererklärung 2023 gibt es besondere Regelungen für die Besteuerung von Kapitalerträgen im Zusammenhang mit Gold, Antiquitäten, Schmuck und Devisen. Anders als bei klassischen Kapitalerträgen wie Zinsen oder Dividenden müssen bei diesen Vermögenswerten keine Abgeltungsteuern gezahlt werden. Stattdessen erfolgt die Besteuerung über die Einkommensteuer, und zwar erst dann, wenn Gewinne aus dem Verkauf dieser Vermögenswerte einen bestimmten Freibetrag überschreiten.
Das bedeutet, dass, wenn Sie im Steuerjahr Gold, Antiquitäten, Schmuck oder Devisen verkaufen und dabei Gewinne erzielen, diese Gewinne nicht unmittelbar mit einer festen Steuersatz abgezogen werden. Vielmehr werden sie in Ihrer Einkommensteuererklärung erfasst und mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Diese Vorgehensweise kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn die erzielten Gewinne vergleichsweise niedrig sind.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen gibt. Wenn Sie beispielsweise in Goldpapiere oder Zertifikate investiert haben, die indirekt mit Gold oder anderen Rohstoffen verbunden sind, unterliegen die erzielten Gewinne weiterhin der Abgeltungsteuer. Dies gilt beispielsweise für Investitionen in eine Goldmine über entsprechende Finanzprodukte.