Kapitalerträge müssen in der Steuererklärung 2023 sorgfältig angegeben werden. Zu den Kapitalerträgen gehören Zinseinkünfte aus Sparbüchern, Festgeldern und Anleihen, Dividendenausschüttungen von Aktien und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren.
In Deutschland unterliegen Kapitalerträge seit dem 01. Januar 2009 der Abgeltungssteuer, die pauschal mit 25 Prozent besteuert wird. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Es ist jedoch möglich, einen Freistellungsauftrag zu erteilen, um Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei zu erhalten. Für Kapitalerträge und Dividendenausschüttungen gibt es einen Sparerpauschbetrag. Um diesen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bei
Ihren Banken einen Freistellungsauftrag erteilen, ansonsten wird auf Ihre Gewinne automatisch eine
Abgeltungssteuer von 25 Prozent erhoben.
Für die Steuererklärung müssen alle Kapitalerträge in der Anlage KAP angegeben werden. Dabei sollten sämtliche relevanten Unterlagen wie Kontoauszüge, Dividendenaufstellungen und Wertpapierabrechnungen sorgfältig aufbewahrt und zur Verfügung gestellt werden können.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Banken und Finanzinstitute in Deutschland automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge abführen und diese an das Finanzamt melden. Dennoch ist die Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung notwendig, um eventuelle Freibeträge geltend zu machen oder zu hohe Steuerabzüge zu vermeiden.
Darüber hinaus gibt es einige Kapitalerträge, die von der Abgeltungssteuer ausgenommen sind, wie zum Beispiel Erträge aus bestimmten Lebensversicherungen oder bestimmte Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien. Diese sollten ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden, um sicherzustellen, dass die Steuer korrekt berechnet wird.
Insgesamt ist es wichtig, die Kapitalerträge in der Steuererklärung korrekt anzugeben, um möglichen Steuerhinterziehungsvorwürfen vorzubeugen und sicherzustellen, dass man nicht mehr Steuern zahlt als erforderlich.