In der Steuererklärung 2023 können Kapitalanlageverluste die steuerliche Belastung für Anleger reduzieren. Grundsätzlich ist es möglich, Verluste aus Kapitalanlagen mit den Gewinnen zu verrechnen, die ab dem Jahr 2009 erzielt wurden. Dies bedeutet, dass Verluste nicht zwangsläufig zu einem finanziellen Desaster führen müssen, da sie in den meisten Fällen steuermindernd wirken können.
Wenn Sie im Laufe des Jahres Verluste aus Ihren Kapitalanlagen erlitten haben, sei es durch den Verkauf von Aktien, Anleihen oder anderen Wertpapieren, können diese Verluste unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden.
Um Kapitalanlageverluste in Ihrer Steuererklärung anzugeben, müssen Sie zunächst sicherstellen, dass es sich um Verluste aus privaten Kapitalanlagen handelt und nicht um Verluste aus einem gewerblichen Handel. Privatanleger können Verluste aus dem Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren als "private Veräußerungsgeschäfte" in ihrer Steuererklärung angeben. Diese Verluste können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, um die Steuerlast zu reduzieren.
Wenn Sie in einem bestimmten Jahr ausschließlich Verluste aus Ihren Kapitalanlagen verzeichnen, werden diese Verluste in einen sogenannten Verlustverrechnungstopf gelegt. Dieser Verlustverrechnungstopf ermöglicht es, die Verluste in den kommenden Jahren mit möglichen Gewinnen zu verrechnen. Auf diese Weise können Sie Ihre Steuerlast in den profitablen Jahren reduzieren.
Es kann jedoch vorkommen, dass sowohl Gewinne als auch Verluste auf Ihrem Anlagekonto verbucht werden. In diesem Fall ist es ratsam, sich an Ihre Bank zu wenden. Die Bank hat die Möglichkeit, automatisch mögliche Gewinne und Verluste zu verrechnen. Dadurch wird die steuerliche Abwicklung Ihrer Kapitalanlagen vereinfacht.
Eine weitere interessante Möglichkeit für Anleger ist, bei ihrer Bank bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres eine Verlustbescheinigung zu beantragen. Diese Bescheinigung dokumentiert die Verluste, die Sie im jeweiligen Jahr erlitten haben. Mit dieser Verlustbescheinigung können Sie bei Ihrer Steuererklärung Steuern sparen, da die Verluste steuermindernd geltend gemacht werden können.