Besonderheiten bei Kapitalerträgen in der Steuererklärung 2022 gibt es bei Gold, Antiquitäten, Schmuck oder auch Devisen. Auf diese Anlagen muss keine Abgeltungsteuer gezahlt werden, sie werden bei höheren Gewinnen über die Einkommensteuer versteuert. Bei Goldpapieren oder Zertifikaten für ein Investment in beispielsweise eine Goldmine muss jedoch Abgeltungssteuer entrichtet werden.