Die Steuererklärung 2023 kann in verschiedenen Formaten vorliegen, darunter Papierformulare und elektronische Online-Plattformen. Die genaue Struktur und der Inhalt der Steuererklärung variieren je nach Land und Steuersystem. Im Allgemeinen müssen Steuerzahler jedoch alle relevanten Einkommensquellen, Abzüge und Ausgaben angeben.
Der Begriff "Steuererklärung" bezieht sich auf das Dokument oder den Prozess, bei dem Einzelpersonen, Unternehmen und andere steuerpflichtige Einheiten dem Finanzamt Informationen über ihr Einkommen und ihre finanzielle Situation zur Verfügung stellen. Dies ist ein entscheidender Schritt im Besteuerungsprozess vieler Länder.
Die Steuererklärung hat mehrere Zwecke. Erstens ermöglicht sie es der Regierung, die Einnahmen aus Steuern zu erfassen und sicherzustellen, dass die Steuerpflichtigen ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen. Zweitens bietet sie den Steuerzahlern die Möglichkeit, mögliche Steuervergünstigungen und Abzüge zu nutzen, um ihre Steuerlast zu minimieren. Drittens dient sie der Überprüfung und Transparenz des Steuersystems.
Die korrekte Ausfüllung der Steuererklärung erfordert oft Fachwissen und eine genaue Buchführung. Viele Menschen nutzen die Dienste von Steuerexperten oder Steuersoftware, um sicherzustellen, dass ihre Steuererklärung korrekt und vollständig ist. Die Einreichung der Steuererklärung ist eine gesetzliche Pflicht, und das Versäumnis, sie einzureichen oder ungenaue Informationen anzugeben, kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Insgesamt ist die Steuererklärung ein wichtiger Aspekt des Steuersystems, der sowohl für die Regierung als auch für die Steuerzahler von großer Bedeutung ist. Sie trägt dazu bei, die Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen sicherzustellen und gleichzeitig den Steuerzahlern die Möglichkeit zu geben, ihre Steuerlast zu optimieren.
Welche Fristen müssen bei der Steuererklärung beachtet werden?
Elektronische Steuererklärung mit Elster
Um in den Genuss dieser elektronischen Variante zu kommen, müssen Sie sich zunächst bei „Mein Elster“ registrieren und ein Benutzerkonto einrichten. Über dieses Portal können auch sämtliche Belege eingepflegt werden, die auf Verlangen dem Finanzamt übermittelt werden können. Vorteilhaft ist außerdem, dass Sie nicht bei jeder Steuererklärung Ihre Daten suchen müssen, sondern diese sind bereits voreingestellt.
Sollten Sie noch nicht registriert sein, können Sie mit der Steuererklärung erst ein paar Tage später beginnen. Sie bekommen Ihre Zugangsdaten (Aktivierungscode und Passwort) aus Sicherheitsgründen mit der Post zugeschickt. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie bei jedem Login die Zertifikatsdatei hochladen und das Passwort eingeben.
Steuererklärung Freibeträge
Was bedeutet Freibetrag eigentlich? Nur wenn Ihr Einkommen einen bestimmten Betrag überschreitet, werden auch Einkommenssteuern fällig. Auf alles, was darunter fällt, brauchen Sie auch keine Steuern zu entrichten, beispielsweise:
- Grundfreibetrag
- Kinderfreibetrag
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Ausbildungsfreibetrag
- Überleiterfreibetrag
- Ehrenamtsfreibetrag
Die wichtigsten Pauschbeträge im Überblick:
Pauschbeträge sind ebenfalls innerhalb einer Grenze absetzbar, und zwar ohne, dass dafür Belege beim Finanzamt eingereicht werden müssen. Zusätzliche Beträge können auch geltend gemacht werden, müssen aber dann nachgewiesen werden.
Zu diesen Pauschbeträgen zählen:
- Arbeitnehmerpauschbetrag
- Entfernungspauschale
- Verpflegungspauschale
- Umzugskostenpauschale
- Sparerpauschbetrag
- Sonderausgabenpauschbetrag
- Pflegepauschbetrag
- Behindertenpauschbetrag
- Hinterbliebenenpauschbetrag
- Werbungskostenpauschbetrag bei Versorgungsbezügen
- Homeoffice Pauschale
Steuererklärung Formulare
Ob Sie die Steuererklärung nun in Papierform abgeben oder die elektronische Übermittlung bevorzugen, es stehen Ihnen immer eine Reihe an Formularen zur Verfügung. Je nach individuellen Voraussetzungen kommen für Ihre Belange verschiedene zur Anwendung.
Die Formulare der Steuererklärung im Überblick:
• Mantelbogen
• Mantelbogen beschränkt Steuerpflichtige
• Anlage außergewöhnliche Belastungen
• Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
• Anlage AV – Angabe zur Altersvorsorgebeiträgen (Riester)
• Anlage VW – Förderung des Wohneigentums
• Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
• Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
• Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Anlage Kind
• Anlage L – Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft
• Anlage N – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
• Anlage N Ausländische Einkünfte
• Anlage R – Renten und andere Leistungen
• Anlage S – Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
• Anlage SO -Sonstige Einkünfte
• Anlage Sonderausgaben
• Anlage Unterhalt
• Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
• Anlage Vorsorgeaufwand
Von jedem Steuerpflichtigen ist der Mantelbogen auszufüllen bzw. der Mantelbogen für beschränkt steuerpflichtige Personen. Hier kommen sämtliche Basisdaten hinein, damit das Finanzamt Ihre Person richtig zuordnen kann. Bei den anderen Anlagen ist es abhängig von Ihrer Person. Haben Sie beispielsweise ein Gewerbe oder gehen einer sonstigen selbstständigen Arbeit nach, müssen Sie dafür das entsprechende Formular ausfüllen. Das Gleiche gilt, wenn Sie behindert sind (außergewöhnliche Belastungen) oder Kinder haben.
Steuererklärung und Steuerklassen
Wie hoch die Erstattung sein wird, hängt selbstverständlich zum großen Teil von der gewählten Steuerkombination ab. Singles haben hier am wenigsten Spielraum, weil ihre Steuerklasse von vornherein auf die I festgesetzt wird. Anders sieht es aber aus, wenn ein Single alleinerziehend ist, dann profitiert er von der Steuerklasse II.
Bei verheirateten Paaren ist die Steuerkombination III/V, V/III oder VI/VI möglich (insgesamt muss immer 8 rauskommen). Die beste Steuerklasse ist hier die III, weil hier am wenigsten Abzüge vorhanden sind. Bei der V und der IV hingegen können auch am meisten Steuern durch die Steuererklärung wieder zurückgeholt werden.
Die Steuerklasse VI enthält die meisten finanziellen Belastungen (mit Abzügen über die Hälfte des Brutto-Einkommens). Sie kommt dann zum Tragen, wenn ein Zweitjob angenommen wird, der nicht mehr im Minijob-Bereich angesiedelt ist.
Steuerklärung Rentner
Nicht alle Rentner sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Allerdings kann es passieren, dass auch Rentner dazu verpflichtet werden. Entweder, weil sie noch andere Einkünfte beziehen oder aber weil es zu einer Rentenerhöhung gekommen ist.
Besonders viele Neurentner müssen aufgrund der Erhöhung mit einer Steuernachzahlung rechnen. Allerdings können auch hier in der Steuererklärung viele Ausgaben (darunter auch die Werbungskosten geltend gemacht werden, wodurch letztlich eine Nachzahlung verhindert werden kann). Demnach ist es auch für Rentner empfehlenswert, sich mit der Steuererklärung und den Möglichkeiten vertraut zu machen, um das Bestmögliche herauszuholen (für Rentner greift die Anlage „Renten“).
Steuererklärung Software
Neben Elster gibt es zahlreiche weitere Alternativen, um die Steuererklärung wirkungsvoll durchzuführen. Die bekannteste Software dafür dürfte „Wiso Steuer“ sein. Die Kosten bei diesem Programm belaufen sich auf 20 bis 40 Euro pro Jahr.
Vielleicht fragen Sie sich an dieser Stelle, wieso Sie für ein solches Programm Geld ausgeben sollten, wenn Ihnen das Finanzamt ein kostenloses Tool wie „Mein Elster“ zur Verfügung steht?
Die Antwort dabei liegt klar auf der Hand: Die Rückerstattung, die Sie mit der kostenpflichtigen Variante erwerben werden, wird um einiges höher ausfallen als im Portal „Mein Elster“. Denn dieses Programm weist Sie darauf hin, an welchen Ecken Sie noch sparen können, was bei der anderen Variante nicht der Fall ist. Das Finanzamt hat nämlich kein Interesse daran, Ihnen sämtliche Tricks aufzuzeigen, mit denen Sie Ihre Rückerstattung noch erhöhen können. Es lohnt sich also in jedem Fall dafür einmalig pro Jahr dieses Geld zu investieren und von einer höheren Steuererstattung zu profitieren.
Steuern sparen mit Kindern
Wer Kinder hat, ist oft mit großen finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Viele wissen bereits, dass es die Möglichkeit gibt, sich vom Finanzamt den Steuerfreibetrag einräumen zu lassen. Es gibt aber noch andere Möglichkeiten, wo Familien steuerlich sparen können, diese wollen wir hier kurz erläutern:
Kosten der Geburt
Nicht alle Leistungen, die bei der Geburt auf die Familie zukommen, werden automatisch in vollem Umfang von der Krankenkasse übernommen. Verschiedene Leistungen, die zusätzlich entstehen (immer individuell, entsprechend der Situation) sind steuerlich womöglich relevant. So können diese in der Steuererklärung geltend gemacht werden (hierzu zählen beispielsweise therapeutische Maßnahmen).
Betreuungskosten
Als junge Eltern ist man häufig auf Betreuung angewiesen, um wichtige Dinge zu erledigen. Diese Betreuungskosten können von der Steuer abgesetzt werden. Was viele aber nicht wissen ist die Tatsache, dass auch nähere Verwandte wie beispielsweise die Großeltern die Betreuung übernehmen können. Auch in diesem Fall sind Fahrtkosten steuerlich absetzbar.
Nachhilfe in besonderen Fällen
Grundsätzlich ist es zwar nicht möglich, Nachhilfe von der Steuer abzusetzen, aber auch gibt es wesentliche Ausnahmen. Bei Legasthenikern ist Nachhilfe als Therapieform zu betrachten und kann von der Steuer abgesetzt werden. Der zweite Fall ist dann gegeben, wenn es zu einem Umzug kommt in ein anderes Bundesland. Oftmals haben die Kinder in der Schule dann Schwierigkeiten, mit dem Lernstoff mitzuhalten. Muss eine Nachhilfe gesucht werden, sind diese Kosten in diesem Fall steuerlich absetzbar.
Schulgeld
Wenn das Kind eine private Schule besucht, sind in der Regel 30% davon steuerlich absetzbar. Der Maximalbetrag pro Jahr liegt bei 5.000 Euro.
Reiskosten steuerlich absetzen
Reisekosten können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn diese aus beruflichen Gründen veranlasst worden ist. Sind Sie also beruflich vorübergehend in einer anderen Niederlassung, weil es der Arbeitgeber so veranlasst hat, können diese Bedingungen in der Steuererklärung angegeben werden. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, sind Sie gut beraten, wenn Sie diese Auswärtstätigkeit anhand verschiedener Belege dokumentieren. Damit haben Sie einen Nachweis und können das auf Verlangen dem Finanzamt vorlegen.
Geeignete Belege können der Nachrichtenaustausch sein, Hotelrechnungen und Hotelbuchungen, Tankquittungen, ein Fahrtenbuch oder Tickets.
Zu den Reisekosten zählen darüber hinaus:
• Übernachtungskosten
• Verpflegungskosten
• Fahrkosten und Reisenebenkosten
Steuern sparen mit Vorsorgeaufwendungen
Entrichten Sie regelmäßig Beiträge zur Altersvorsorge der Kranken- und Pflegeversicherung, können diese als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Es ist auch möglich, dass mehrere Versicherungen eingegeben werden müssen und das an unterschiedlichsten Stellen.
Sind Sie Arbeitnehmer, können Sie sich an Ihrer Lohnsteuerbescheinigung orientieren und die Beiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwand in die Steuererklärung eintragen. Allerdings müssen Sie dort auch Angaben machen, wenn Sie Beiträge zurückerstattet bekommen haben. Das ist beispielsweise bei Bonusprogrammen der Fall, wenn krankheitsfreie Zeit mit einer Rückerstattung der Beträge (anteilig) belohnt wird. Dieser ist vom tatsächlich gezahlten Betrag abzuziehen (das, trifft in der Regel aber nur auf privat Versicherte zu).
Wird Unterhalt an den Partner entrichtet, kann auch dieser gezahlte Unterhalt steuerlich geltend gemacht werden. Aber der Partner muss diese Gelder auch versteuern.
Mit Werbungskosten Steuern sparen
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Ein paar dieser Möglichkeiten sollen kurz angeführt werden:
In unbegrenzter Höhe sind als Werbungskosten absetzbar:
• eine zusätzliche Berufsausbildung
• ein weiteres Studium
• Haben Sie nur eine Berufsausbildung ist auch das Erststudium danach steuerlich als Werbungskosten absetzbar
Weiterhin sind als Werbungskosten Weiterbildungskosten absetzbar, wenn diese beruflich bedingt sind. Das Gleiche gilt übrigens Sprachkurse, die im Rahmen der Berufstätigkeit benötigt werden. Auch Arbeitsmittel, Arbeitskleidung oder eine Bahncard fallen in diese Rubrik. Holen Sie den Doktortitel nach, weil es beruflich notwendig ist, sind auch diese Kosten (im vollen Umfang) von der Steuer absetzbar. Weiterhin können auch Bewerbungen oder die Mitgliedschaft im Berufsverband als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Steuern sparen mit sonstigen Aufwendungen
Was sind beispielsweise sonstige Aufwendungen?
• Krankenversicherungsbeiträge, Altersvorsorge
• Kirchensteuer
• Spenden
• Berufsausbildungskosten
• Kinderbetreuungskosten
• Schulgeld
• Sanierungskosten
• Beiträge (Rieser)
• Unterhaltszahlungen
Auf die Kranken-Pflege und Altersversicherung sind wir ja bereits weiter oben bereits eingegangen. Als Sonderausgaben können Sie aber auch die Beträge zur Krankenversicherung Ihrer Kinder angeben. Die Pflege- und Altersversicherung ist hier in der Regel nicht relevant.
Auch die Kirchensteuer können Sie in den Sonderausgaben angeben. Hierzu benötigen Sie lediglich Ihre Lohnsteuerbescheinigung und geben den Betrag ein, der bei der „Kirchensteuer“ vermerkt ist. Die Kirchensteuer ist in voller Höhe von der Steuer absetzbar.
Haben Sie den Höchstbetrag noch nicht erreicht, können Sie auch hier noch weitere Angaben machen. Beispiele sind:
• Arbeitslosenversicherung
• Erwerbsunfähigkeitsversicherung
• Berufsunfähigkeitsversicherung
• Unfallversicherung
• Haftpflichtversicherung
• Risikolebensversicherung
• Renten- und Kapitallebensversicherungen
Auch beim Arbeitslosengeld können Sie sich an der jeweiligen Lohnsteuerbescheinigung orientieren. Dort ist vermerkt, wie hoch die Belastungen für die Arbeitslosenversicherung im jeweiligen Jahr ausgefallen ist.
Spenden (steuerbegünstigte Zwecke) werden bist zu 20 Prozent vom Finanzamt berücksichtigt.
So können Betreuungskosten für Kinder vom Finanzamt berücksichtigt werden:
Insbesondere Eltern, die Kleinkinder haben, können von zahlreichen Vorteilen bzw. Vergünstigungen profitieren. Die Aufwendungen, die Sie für die Kinderbetreuung haben, können Sie zu 2/3 steuerlich geltend machen. Allerdings gilt hier ein Höchstbetrag von 4.000 pro Kind und pro Kalenderjahr.
Um Betreuungskosten geltend zu machen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen berücksichtigen:
• Das Kind lebt in Ihrem Haushalt. Wohnen Sie getrennt von Ihrem Partner, dann zählt der Haushalt wo auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes ist.
• Ihr Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet
• Sie können Ihre Aufwendungen in Bezug auf die Betreuungskosten mit einer Rechnung nachweisen
• Sie können die Bezahlung ebenfalls nachweisen (Quittung oder Überweisung)
Bei behinderten Kindern sieht die Sachlage allerdings ein wenig anders aus. Einzige Voraussetzung ist hierbei, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist und sich das Kind nicht alleine versorgen kann. In diesem Fall sind die Aufwendungen unabhängig vom Alter steuerlich absetzbar. Zu diesen Aufwendungen zählen:
• Kosten, die Ihnen entstehen, weil Sie Ihr Kind in einem Kinderhort unterbringen müssen, in Kindertagesstätten, Tagesmüttern oder gar Ganztagspflegestellen.
• Auch Kosten, die entstehen, weil Sie zusätzliches Personal wie Au-Pairs, Kinderpflegerinnen oder Haushaltshilfen einstellen müssen, fallen in diesen Bereich.
• Kosten, die entstehen für die Betreuung der Hausaufgaben