Die doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung 2023 bezieht sich auf die Situation, in der ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen unterhält. Hierbei handelt es sich um eine Hauptwohnung am Lebensmittelpunkt und eine Zweitwohnung am Ort der beruflichen Tätigkeit. Ist dies der Fall, können die daraus entstehenden Mehrkosten unter bestimmten Bedingungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Um eine doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss die Hauptwohnung am Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen liegen. Das ist in der Regel der Ort, an dem der Lebenspartner oder die Familie lebt oder an dem der Steuerpflichtige seinen sozialen Mittelpunkt hat. Des Weiteren muss die Errichtung des Zweitwohnsitzes beruflich bedingt sein, etwa durch einen Arbeitsplatzwechsel oder die Aufnahme einer neuen Beschäftigung. Und schließlich sollte die Entfernung zwischen Hauptwohnung und Arbeitsstätte so groß sein, dass eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar ist.
Die Kosten, die im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung entstehen, sind vielfältig und können in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu zählen die Mietkosten und die Nebenkosten für die Zweitwohnung. Besitzt man Eigentum am Ort der Zweitwohnung, können die darauf entfallenden Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die wöchentlichen Heimfahrten zur Hauptwohnung können mit der Entfernungspauschale abgesetzt werden. Darüber hinaus gibt es für die ersten drei Monate nach dem Bezug der Zweitwohnung den sogenannten Verpflegungsmehraufwand. Dieser pauschale Betrag berücksichtigt die höheren Lebenshaltungskosten am Ort der Zweitwohnung. Auch Umzugskosten, die durch den beruflich bedingten Wechsel entstanden sind, können steuerlich geltend gemacht werden. Kosten, die für die Einrichtung der Zweitwohnung anfallen, etwa für Möbel oder Haushaltsgeräte, können ebenfalls in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Voraussetzungen:
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Erster Haushalt: Der Hauptwohnsitz muss tatsächlich weiterhin der Mittelpunkt des Lebens sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Familie oder der Lebenspartner dort lebt.
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Beruflich bedingter zweiter Haushalt: Die Anschaffung oder Anmietung der zweiten Wohnung muss aus beruflichen Gründen erfolgt sein.
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Entfernung zum Arbeitsplatz: Die Zweitwohnung muss sich in der Nähe des Arbeitsplatzes befinden, sodass eine tägliche Heimfahrt zum Hauptwohnsitz nicht zumutbar ist.
Absetzbare Kosten:
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Miete und Nebenkosten: Für die am Arbeitsort angemietete Wohnung können Miete und Nebenkosten geltend gemacht werden.
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Fahrtkosten: Die Fahrt zwischen Erst- und Zweitwohnsitz kann als Werbungskosten abgesetzt werden. Pro Arbeitstag kann die Entfernungspauschale für eine einfache Strecke zwischen Hauptwohnung und Arbeitsstätte angesetzt werden.
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Verpflegungsmehraufwand: Für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung können auch Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
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Umzugskosten: Falls der Umzug beruflich bedingt war, können Umzugskosten steuerlich abgesetzt werden.
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Einrichtungskosten: Kosten für die Erstausstattung sowie für notwendige Anschaffungen in der Zweitwohnung können steuerlich berücksichtigt werden.
Beachtenswertes:
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Höchstgrenze: Es gibt eine Begrenzung für die absetzbaren Kosten der Unterkunft (z. B. Miete) für die doppelte Haushaltsführung. Es lohnt sich, hierbei die aktuellen steuerrechtlichen Regelungen zu beachten.
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Nachweise: Es ist empfehlenswert, alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren, um bei eventuellen Rückfragen des Finanzamts die geltend gemachten Kosten belegen zu können.
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Belegung der Wohnung: Das Finanzamt könnte prüfen, ob die Zweitwohnung tatsächlich genutzt wird. Daher sollte die doppelte Haushaltsführung gut dokumentiert werden.