Das System von Steuerklassen 2023 dient dazu, die Höhe des Lohnsteuereinzugs bei Arbeitnehmern zu bestimmen. Dieses System basiert auf den individuellen Lebensumständen jedes Arbeitnehmers, wie beispielsweise dem Familienstand oder der Anzahl der Arbeitsverhältnisse. Es gibt insgesamt sechs Steuerklassen.
Die Wahl der günstigsten Steuerklassen ist vor allem für Verheiratete in der Steuerklärung von entscheidender Bedeutung, denn durch Eintreten in die optimalen Steuerklassen kann man viel Geld sparen. Ein Wechsel in andere Steuerklassen ist grundsätzlich bis zum 30.11. eines jeden Jahres möglich; die neuen Steuerklassen gelten dann ab 01.01. des Folgejahres. Änderungen auf der Steuerkarte kann nur die jeweilige Gemeinde vornehmen, wo der Steuerzahler seinen Wohnsitz hat.
Die optimale Steuerklasse und Steuerklassenkombination von Ehepartnern kann zudem entscheidenden Einfluss auf die Höhe von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder auch Mutterschaftsgeld nehmen. Um die richtige Lohnsteuerklasse zu finden, stehen online so genannte Steuerklassenrechner zur Verfügung. Welche Steuerklasse für Sie in Frage kommt, erläutern wir Ihnen hier.
Steuerklasse 1
Steuerklasse I betrifft ledige, geschiedene Arbeitnehmer und jene, die eine Lebenspartnerschaft aufgelöst haben. Sie gilt auch für Verheiratete oder Verpartnerte, deren Partner im Ausland lebt oder von denen sie dauerhaft getrennt leben. Verwitwete Arbeitnehmer im Jahr 2023, deren Partner vor dem 1. Januar 2022 verstorben ist, sowie Arbeitnehmer ohne festen Wohnsitz in Deutschland, sind ebenfalls in dieser Klasse.
Steuerklasse 2
Steuerklasse II bezieht sich auf die zuvor genannten Arbeitnehmer aus Klasse I, die den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten können. Um diesen Betrag zu erhalten, muss der Arbeitnehmer alleinstehend sein, mindestens ein Kind in seinem Haushalt haben und für dieses Kind Kindergeld oder einen Freibetrag erhalten. Es gibt verschiedene Bedingungen und Einschränkungen für diesen Entlastungsbetrag. Das Finanzamt kann Steuerklasse II nur dann zuordnen, wenn die Bedingungen für den Entlastungsbetrag erfüllt sind. Bei der Lohnsteuerabrechnung wird immer ein Entlastungsbetrag von 4.008 Euro für ein Kind berücksichtigt.
Steuerklasse 3
Steuerklasse III gilt für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer, wenn ihr Partner in die Steuerklasse V eingeteilt wird. Verwitwete Arbeitnehmer im Jahr 2023, deren Partner nach dem 31. Dezember 2021 verstorben ist und die zum Zeitpunkt des Todes zusammen in Deutschland gewohnt haben, gehören auch zu dieser Klasse.
Steuerklasse 4
Steuerklasse IV betrifft verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer, die in Deutschland leben und nicht dauerhaft getrennt sind, und die nicht die Steuerklassenkombination III/V gewählt haben.
Steuerklasse 5
Steuerklasse V wird einem der Partner zugewiesen, wenn der andere Partner in die Steuerklasse III eingeteilt wird.
Steuerklasse 6
Schließlich gilt Steuerklasse VI für Arbeitnehmer, die gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern ein Gehalt beziehen. Die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI sollte von dem Arbeitgeber abgezogen werden, der das niedrigere Gehalt zahlt. Es ist wichtig, den Arbeitgeber über weitere Arbeitsverhältnisse zu informieren, um eine korrekte Steuerberechnung sicherzustellen.