Der Steuerklassenwechsel 2023 bei Ehegatten/Lebenspartnern ist eine Anpassung der Steuerklasse, die Lohnsteuer und Jahressteuer beeinflusst. Ehegatten oder Lebenspartner haben die Möglichkeit, ihre beim Finanzamt gespeicherte Steuerklasse, bekannt als ELStAM, im Kalenderjahr 2023 bis spätestens 30. November zu ändern. Um einen Steuerklassenwechsel zu beantragen, müssen in der Regel beide Partner gemeinsam vorgehen, besonders wenn das Faktorverfahren gewählt wird, wobei die voraussichtlichen Arbeitslöhne des Jahres 2023 angegeben werden müssen. Dies kann auch in Verbindung mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung geschehen.
Der Antrag kann online über "Mein Elster" oder mithilfe des Vordrucks „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ eingereicht werden. Zudem besteht die Option, den Steuerklassenwechsel mehrmals im Jahr zu beantragen. Bei der Kombination III/V ist der Wechsel in IV/IV sogar durch den Antrag nur eines Partners möglich, um sicherzustellen, dass III/V nur angewendet wird, wenn beide Partner zustimmen. Für Papieranträge ist eine eigenhändige Unterschrift des Antragstellers notwendig. In der Regel tritt die Änderung der Steuerklasse ab dem Monat nach der Antragstellung in Kraft, es sei denn, es handelt sich um eine Eheschließung. In diesem Fall ist die Änderung rückwirkend ab dem Heiratsmonat möglich.