Die Steuerklassenwahl 2023 bei Ehegatten/Lebenspartnern beeinflusst den Lohnsteuerabzug und kann Steuerrückzahlungen oder -nachzahlungen bewirken. Ehegatten und Lebenspartner in Deutschland werden typischerweise gemeinsam besteuert, da dies meist finanzielle Vorteile bringt. In einigen speziellen Fällen kann jedoch eine individuelle Besteuerung vorteilhafter sein.
Bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung berücksichtigt der Arbeitgeber nur den Lohn des eigenen Arbeitnehmers und nicht den des Ehepartners. Deshalb wird die genaue Jahressteuer erst nach der Zusammenführung der Einkünfte beider Partner im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nach Jahresende klar. Daher gibt es während des Jahres häufig Abweichungen bei der einbehaltenen Lohnsteuer. Ehepaare oder Lebenspartner haben die Möglichkeit, zwischen zwei Steuerklassenkombinationen (IV/IV und III/V) und dem Faktorverfahren zu wählen, um den Lohnsteuerabzug zu optimieren.
Die Steuerklassenkombination IV/IV basiert auf der Annahme, dass beide Partner etwa gleich viel verdienen. Im Gegensatz dazu nimmt die Kombination III/V an, dass ein Partner 60% und der andere 40% des gesamten Einkommens verdient. Hierbei wird in Steuerklasse V ein höherer Steuerabzug vorgenommen, da der Grundfreibetrag nicht berücksichtigt wird, während er in Steuerklasse III doppelt angerechnet wird. Bei einer Abweichung von der 60:40-Verteilung kann es zu Steuernachzahlungen kommen. Wer diese Kombination wählt, ist zudem verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Bei einer Eheschließung im Laufe des Jahres wird automatisch die IV/IV-Kombination gewählt, kann aber auf Wunsch geändert werden.
Das Faktorverfahren ist eine Alternative zur III/V-Kombination und wird zusätzlich zur IV/IV-Steuerklasse angewendet. Dabei wird durch einen steuermindernden Faktor sichergestellt, dass die Lohnsteuer reduziert wird. Dieser Faktor berücksichtigt den Grundfreibetrag und andere steuermindernde Aspekte und wird vom Finanzamt berechnet und dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.
Welches Verfahren am besten ist, hängt von den individuellen Umständen und Wünschen des Paares ab. Es gibt keine allgemeingültige Empfehlung. Die während des Jahres einbehaltene Lohnsteuer beeinflusst nicht die endgültige Jahressteuer, aber die Wahl der Steuerklasse kann zu Erstattungen oder Nachzahlungen nach Jahresende führen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Steuerklassenwahl die Höhe von bestimmten sozialen Leistungen beeinflussen kann. Falls in naher Zukunft Sozialleistungen in Anspruch genommen werden sollen, ist es ratsam, sich vor einer Steuerklassenänderung über deren finanzielle Auswirkungen zu informieren.