Für die Steuererklärung 2022 ist die Steuertabelle eine tabellarische Übersicht und ordnet den jeweiligen Steuerbemessungsgrundlagen ihre entsprechenden Steuersätze oder zu zahlenden Steuerbeträge zu. Die Steuertabelle ist die Grundlage für die Besteuerung in Deutschland. Der Staat erhebt Steuern, um Ausgaben tätigen zu können, welche das Zusammenleben aller Bürger des Staates ermöglichen und aufrechterhalten. Durch Steuern ist der Staat handlungsfähig. Die Steuertabelle bildet auch die Grundlage für die Steuererklärung.
Die Steuertabelle gewährleistet den Bürgern eine Transparenz der Besteuerung. Es gibt Steuertabellen für verschiedene steuerrechtliche Teilgebiete, zum Beispiel die Gewerbesteuer, Einkommensteuer oder Kfz Steuertabelle regeln also eine für jeden Bürger geltende und verbindliche Besteuerung.
Steuerklasse 1
Ledige, Verheirate mit beschränkt steuerpflichtigem Ehepartner, dauernd getrennt lebende, Verwitwete, Geschiedene, eingetragene Lebenspartnerschaften Lohnsteuerklasse I kommt nicht in Betracht, wenn die Voraussetzungen für Steuerklasse III oder Steuerklasse IV erfüllt sind. Die Anzahl der Kinderfreibeträge wird auf der Lohnsteuerkarte vermerkt.
Steuerklasse 2
Steuerklasse 2 betrifft Alleinerziehende, welche die Voraussetzungen der Steuerklasse I erfüllen und für die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende besteht. Für Verwitwete mit mindestens einem Kind gilt die Steuerklasse II ab Beginn des Monats, der auf den Todesmonat des Ehepartners folgt. Hier gilt dann das Gnadensplitting. Dieses bewirkt, dass auch im Folgejahr des Todes des Ehepartners, der niedrigere Steuerbetrag aus der gemeinsamen Veranlagung gilt.
Steuerklasse 3
Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben und welche nicht Steuerklasse V besitzen. Der ebenfalls erwerbstätige Ehepartner bekommt die Steuerklasse V. Wenn der andere Ehepartner nicht erwerbstätig ist, bekommt er ebenfalls die Steuerklasse III. Verwitwete, bis zum Ende des Folgejahres des Todes des Ehepartners. Der verstorbene Ehepartner muss Todeszeitpunkt unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gewesen sein. Das Ehepaar darf bis zum Todeszeitpunkt nicht dauernd getrennt gewesen sein.
Steuerklasse 4
Verheiratete Arbeitnehmer. Beide Ehegatten müssen unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein und nicht dauernd getrennt leben. Hat ein Ehegatte die Lohnsteuerklasse III, erhält der andere allerdings Steuerklasse V. Ehepaare sollten die Kombination der Lohnsteuerklasse IV und IV wählen, wenn sie etwa ein gleich hohes Einkommen haben.
Steuerklasse 5
Steuerklasse V wird ausgestellt, wenn beide Ehepartner einen Antrag stellen, den jeweils anderen in die Steuerklasse III einzuordnen. Dies erfolgt oft bei Ehepaaren mit stark unterschiedlichen Einkommen.
Steuerklasse 6
Steuerklasse VI erhalten Erwerbstätige, wenn eine Lohnsteuerkarte für ein Zweitarbeitsverhältnis oder jedes weitere Arbeitsverhältnis gebraucht wird. Legt ein Arbeitnehmer bis zu einer bestimmten Frist seine Lohnsteuerkarte nicht vor, muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach Lohnsteuerklasse VI berechnen. Diese Steuerklasse verursacht die höchsten Abzüge.
In Deutschland wird die Steuertabelle regelmäßigen Korrekturen und Anpassungen unterzogen. Dabei spielen die gesamtwirtschaftliche Lage des Staates, der Durchschnittsverdienst oder der Grundsteuerfreibetrag eine wichtige Rolle.
Das Hauptziel der Steuertabelle ist eine gerechte Besteuerung der deutschen Steuerzahler. Es wird nicht nur die Höhe des Einkommens des einzelnen Bürgers beachtet, sondern auch dessen Kinderanzahl und Familienstand. Wer keine Kinder hat, zahlt meist höhere Steuern als Familien mit Kindern. Bei Familien werden demzufolge zu erwartende Mehrausgaben berücksichtigt.
Einkommensteuertabelle oder Lohnsteuertabelle?
Man unterscheidet in Deutschland zwischen der "Allgemeinen Tabelle" für rentenversicherungspflichtige Erwerbstätige und der "Besonderen Tabelle" für nicht rentenversicherungspflichtige Erwerbstätige, wie zum Beispiel Beamte. Es gibt sechs Lohnsteuerklassen, um die für verschiedene Fälle gesetzlich festgelegten Pauschalen und Freibeträge berücksichtigen zu können. Solche Fälle sind Alleinverdiener, Doppelverdiener oder Alleinerziehende. Die Steuerklassen I bis IV berücksichtigen auch Kinderfreibeträge. Durch das Kindergeld vermindern Kinderfreibeträge den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Die Basis der Lohnsteuertabelle ist der Einkommensteuertarif (§ 32a EStG). Bei der Berechnung der Lohnsteuer werden die Pauschalen und Freibeträge abhängig von der Lohnsteuerklasse abgezogen und vom verbleibenden steuerpflichtigen Einkommen die Einkommensteuer errechnet.
Bis zum Jahr 2003 erfolgte die Berechnung der Einkommensteuer nach dem Stufentarif in Schritten von zuletzt 36 Euro. Lag das Einkommen innerhalb einer Stufe, wurde dieselbe Einkommensteuer veranschlagt. Dafür gab es amtliche Einkommensteuertabellen, aus denen man bei den jeweiligen Stufen die Einkommensteuer ablesen konnte. Der Stufentarif wurde im Jahr 2004 durch einen Formeltarif ohne Stufen abgelöst.
Seit dem Jahr 2004 wird die individuelle Steuerberechnung für jedes auf einen vollen Eurobetrag abgerundete Einkommen durchgeführt. Somit gibt es auch keine amtlichen Einkommensteuertabellen und Lohnsteuertabellen mehr. Bei kleinen Betrieben, insbesondere mit maschineller Lohnsteuerberechnung, gibt es noch Bedarf, Lohnsteuerbeträge aus Tabellen entnehmen zu können. Daher lässt der Gesetzgeber auch weiterhin die Anwendung von Lohnsteuertabellen zu. Sie sind trotzdem nur noch als Ergänzung zum stufenlosen Formeltarif zu betrachten.