In der Steuererklärung 2022 gilt:
Die Lohnsteuertabelle ist, wie sich mancher vorstellt, nicht die notwendige Tabelle, um zu sehen, wie viel Lohn jemand erhält. Stattdessen gibt die sogenannte Lohnsteuertabelle einen Überblick darüber, welche Summe ein bestimmter Arbeitnehmer hinsichtlich der zu erbringenden Sozialen Abgaben zahlen muss. Relevant sind hier die stetig treffende Lohnsteuer, die eventuelle Kirchensteuer sowie der helfende Soli.
Gleichfalls stellt die erwähnte Lohnsteuertabelle die relevanten Berechnungen mit einbezogenem Kinderfreibetrag sowie der jeweils zutreffenden Lohnsteuerklasse dar. So erhält jeder interessierte Arbeitnehmer einen guten Überblick darüber, welche möglichen Abgaben ihn bezüglich diesen drei unterschiedlichen Steuern treffen könnten.
Die sonstigen Steuern wie die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung sind in einer solchen Lohnsteuertabelle jedoch nicht enthalten. Ebenso lässt sich über eine moderne Steuertabelle noch sehr viel mehr aussagen.
Die Lohnsteuertabelle ist ein grober Gruß des wartenden Finanzamtes
Aus einer entsprechenden Steuertabelle lässt sich also grob ablesen, welche finanziellen Leistungen an das zuständige Finanzamt abzuführen sind. Relevant sind hier die kalkulierbare Lohnsteuer, der errechnete Solidaritätszuschlag sowie die womöglich zutreffende Kirchensteuer. Der so gelieferte schnelle und grobe Überblick ist zunehmend einfacher zu erhaschen, was die stetig anwachsende Verbreitung moderner Computer begünstigt.
So lassen sich mühelos elektronische Versionen jederzeit von überall einsehen. Solche elektronischen Verwandten der etablierten Lohnsteuertabelle können auch ausgewiesene Lohnsteuerrechner sein. Darüber hinaus bestehen für eine im heutigen Deutschland gültige Lohnsteuertabelle aber noch einige Besonderheiten.
Aspekte einer deutschen Lohnsteuertabelle
Die im heutigen Deutschland gültigen Lohnsteuertabellen überraschen mit einer zusätzlichen Unterscheidung. Schließlich wird im modernen Deutschland diesbezüglich stark differenziert.
Allerdings betreffen ebensolche Differenzierungen der deutschen Lohnsteuertabellen nicht nur einzelne Besonderheiten wie die relevante Kirchensteuer im jeweiligen Bundesland, wobei das vorreitende Bayern eine deutliche Ausnahmerolle einnimmt.
Die differenzierenden Lohnsteuertabellen Deutschlands teilen sich neben allen kleinen Unterschieden sogar in zwei einzelne Tabellen, welche unterschiedliche Personen bzw. steuerrelevante Bereiche betreffen. Im deutschen Lohnsteuerrecht gilt nämlich neben der „Allgemeinen Tabelle“ zusätzlich eine „Besondere Tabelle“. Die eben genannten Tabellen regeln verschiedene steuerrechtliche Angelegenheiten und bilden die Grundlage für die Steuererklärung.
Die Allgemeine Lohnsteuertabelle und die Besondere Lohnsteuertabelle
Die zuerst genannte „Allgemeine Lohnsteuertabelle“ gilt vorrangig für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. In diese erste Gruppe fällt also zum Beispiele einige Arbeitnehmer, welche über eine entsprechende Anstellung verfügen, in der sie ein monatliches Gehalt von mehr als 450,00 € beziehen, jedoch nicht beamtet wurden. Die eben beschriebene Gruppe könnte aber auch für andere Personenkreise gelten.
Hinsichtlich der zweiten Gruppe, also zu jenen Personen, welche sich steuerrechtlich der „Besonderen Lohnsteuertabelle“ fügen müssen, gilt für alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer, welche trotz ihres relevanten Einkommens dennoch nicht rentenversicherungspflichtig sind. Hierzu zählen etwa erfolgreiche Gesellschafter-Geschäftsführer sowie staatliche Diener wie Beamte. Darüber hinaus besitzen die aufgegriffenen Lohnsteuertabellen jedoch noch weitere weitgreifende Differenzierungen, wie bereits erwähnt.
Lohnsteuertabellen und die Lohnsteuerklassen
Ein wichtiges Grundkonstrukt deutscher Steuerpolitik oder deutschem Lohnsteuerwesens sind die sechs unterschiedlichen Lohnsteuerklassen. So wird im deutschen Steuerrecht streng getrennt, ob die jeweils steuerpflichtige Person zu einem bessergestellten Doppelverdiener-Haushalt, ein hart kämpfender Alleinerziehender mit Kind, ein selbstständiger Alleinverdiener oder doch etwas völlig anderes ist. Nur so lassen sich die einzelnen Pauschalen und vorgesehenen Freibeträge so für die allgemeine Bevölkerung bereitstellen, wie dies zuvor gesetzlich beschlossen wurde.
Immerhin sieht der deutsche Staat, dass einige Familien oder einzelne Personen entlastet werden müssen. Andere hingegen können wiederum ein klein wenig mehr für das soziale Gemeinwohl im modernen Deutschland beitragen. Dies alles ist dank den aufgestellten Lohnsteuertabellen sowie den ausgewiesenen Steuerklassen möglich.
Lohnsteuertabellen und ihre differenzierenden Steuerklassen
Um die einzelnen Besonderheiten der steuerpflichtigen Personen zu berücksichtigen, sehen die deutschen Lohnsteuertabellen sechs verschiedene Lohnsteuerklassen vor. Hierbei sehen die ersten vier Steuerklassen individuelle Kinderfreibeträge vor. Aufgrund des zu erhaltenden Kindergeldes berücksichtigen diese ersten vier Steuerklassen die erwähnten Kinderfreibeträge jedoch nur hinsichtlich der optionalen Kirchensteuer sowie des konjunkturell unterstützenden Solidaritätszuschlages.
Deshalb bilden die eben genannten Spalten oftmals den bedeutsamen Hauptteil der deutschen Lohnsteuertabelle. Zudem ist herauszuheben, dass die gültige Lohnsteuertabelle auf dem geltenden Einkommensteuertarif basiert. Vor der generellen Berechnung der individuellen Einkommensteuer erfolgt jedoch der gesetzeskonforme Abzug festgelegter Freibeträge und Pauschalen.