In der Steuererklärung 2022 gilt für die Besteuerung der Rente:
Seit dem 2005 das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten ist, steigt der zu versteuernde Prozentsatz
für die Rente jedes Jahr um zwei Prozent (bis 2020) oder ein Prozent (ab 2021) bis er 2024 bei 100
Prozent liegen wird. Bei dem Prozentsatz kommt es darauf an, in welchem Jahr Ihr Rentenbeginn
war.
Jedes Jahr steigt aber auch der Grundfreibetrag für Renteneinnahmen. 2022 ist er auf insgesamt 10.347 Euro für Ledige gestiegen. Für Verheiratete beläuft er sich auf das Doppelte. Rentner können eine Werbekostenpauschale für ihre Rente oder ihre Pension von jährlich 102 Euro geltend machen. Verpflichtet sind Sie nur dazu Ihre Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben, wenn Sie über diesem Betrag landen.
Für die Pension von Beamten gibt es eine andere Art der Besteuerung. Eine Pension als
Altersversorgung bekommen alle, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt
sind.
Auch hier sinken die steuerfreien Einkünfte aus der Pension jedes Jahr. 2018 lagen sie bei 19,2
Prozent. Pensionäre konnten einen Steuerfreibetrag von maximal 1.440 Euro erhalten. Der Zuschlag,
zum Ausgleich für den Arbeitnehmer-Pauschbetrag lag bei 432 Euro. Ab 2040 soll auch hier der
Steuerfreibetrag bei null Prozent liegen. Wenn Sie 2021 zum ersten Mal Ihre Pension erhalten, liegt
Ihr steuerfreier Anteil bei 15,2 Prozent, maximal aber bei 1.140 Euro. Zugerechnet wird der Zuschlag
von 342 Euro.
Bei der Steuererklärung werden zusätzlich auch die außerordentlichen Belastungen
und die Werbekosten abgezogen, bei Zweiterem mindestens den Pauschbetrag von 102 Euro.