In der Steuererklärung 2023 gibt es bestimmte Renten, die komplett steuerfrei bleiben. Dazu gehören Einkünfte aus einer Pflegeversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Einnahmen müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden und unterliegen keiner Steuerpflicht.
Ebenfalls steuerfrei sind Einkünfte aus Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten. Personen, die solche Renten beziehen, müssen diese in ihrer Steuererklärung nicht berücksichtigen und müssen keine Steuern darauf zahlen. Diese Regelung gilt auch für Einnahmen aus der Wiedergutmachungsrente.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese steuerlichen Freibeträge und Ausnahmen je nach Land und Steuergesetzgebung unterschiedlich sein können. Daher ist es ratsam, sich bei Fragen zur Steuererklärung und zur steuerlichen Behandlung bestimmter Einkünfte an einen Steuerberater oder das örtliche Finanzamt zu wenden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Bestimmungen eingehalten werden.