Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung 2023 ermöglichen es den Steuerzahlern, bestimmte außergewöhnliche Kosten, die über den normalen Lebensunterhalt hinausgehen, steuermindernd geltend zu machen. Dies kann dazu beitragen, die Steuerlast erheblich zu reduzieren und somit das verfügbare Einkommen zu erhöhen.
Um außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal müssen die Ausgaben zwangsläufig entstanden sein, was bedeutet, dass sie unvermeidlich waren und nicht auf freiwilliger Basis getätigt wurden. Darüber hinaus müssen die Kosten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen erheblich beeinträchtigen. Dies wird oft anhand eines zumutbaren Eigenanteils berechnet, den der Steuerzahler selbst tragen muss, bevor die außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden.
Zu außergewöhnlichen Belastungen zählen:
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Hohe Krankheitskosten: Dazu gehören Arztkosten, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Therapiekosten, insbesondere wenn sie nicht von der Krankenversicherung gedeckt sind.
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Kosten für Pflege: Ausgaben für die Pflege von Angehörigen, wenn diese aufgrund von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit auf professionelle Hilfe angewiesen sind.
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Behinderungsbedingte Kosten: Hierzu gehören Aufwendungen für behindertengerechte Umbauten der Wohnung, die Anschaffung von Hilfsmitteln, wie Rollstühlen oder Hörgeräten, sowie Kosten für spezielle Therapien und Betreuung.
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Unterhaltszahlungen: Wenn Steuerpflichtige Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige erbringen, können diese als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
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Katastrophen- und Elementarschäden: Kosten, die infolge von Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Sturmschäden entstehen, können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Scheidungskosten: Unter bestimmten Bedingungen können auch Anwalts- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit einer Scheidung als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein.
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Beerdigungskosten: Die Kosten für eine angemessene Bestattung eines Verstorbenen können ebenfalls in begrenztem Umfang als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
Beispiele für außergewöhnliche Belastungen, die in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, sind etwa hohe Arztkosten, Kosten für Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Zahnarztkosten und Therapiekosten. Auch Kosten im Zusammenhang mit einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit können berücksichtigt werden, darunter Ausgaben für Umbauten der Wohnung oder den behindertengerechten Umbau von Fahrzeugen.
Um außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung anzugeben, müssen die entsprechenden Belege und Nachweise sorgfältig aufbewahrt und dem Finanzamt vorgelegt werden. Dies ist wichtig, da das Finanzamt die Angaben überprüfen kann. Außerdem sollte man beachten, dass es Obergrenzen für die Abzugsfähigkeit von bestimmten Kosten gibt, sodass nicht alle Aufwendungen in vollem Umfang steuermindernd berücksichtigt werden.
Insgesamt bieten außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung eine Möglichkeit, die finanzielle Belastung durch unvorhergesehene und außergewöhnliche Ausgaben zu mildern. Es ist jedoch ratsam, sich vor der Einreichung der Steuererklärung gründlich über die aktuellen steuerlichen Regelungen und Voraussetzungen zu informieren oder sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Kosten korrekt und rechtzeitig angegeben werden. Dies kann dazu beitragen, Steuern zu sparen und finanzielle Erleichterung in schwierigen Situationen zu bieten.