In der Steuererklärung 2022 gilt:
Verluste können für alle Kapitalanlagen mit den Gewinnen verrechnet werden, die ab 2009 getätigt
wurden. Macht man in einem Jahr nur Verluste, kommen diese in einen sogenannten
Verlustverrechnungstopf und können im nächsten Jahr mit möglichen Gewinnen verrechnet werden.
Wenn sowohl Verluste, als auch Gewinne auf einem Konto verzeichnet wurden, können Sie sich als
Anleger an Ihre Bank wenden. Die Bank verrechnet mögliche Gewinne und Verluste automatisch und
Sie können bei der Bank jedes Jahr bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen und
somit Steuern sparen.
Anfang 2020 wurde eine Sonderregelung für Totalverluste und Termingeschäfte veranlasst. Laut
Paragraf 20 Abs. 6 EStG dürfen nun bei Kapitalanlagen nur noch bis zu 20.000 Euro Verlust im Jahr
verrechnet werden.
Haben Sie in diesem Jahr überhaupt keine Gewinne erzielt, können Sie die Verluste bis zu 20.000
Euro ins nächste Jahr übertragen.
Als Totalverlust zählen sowohl Ausbuchung, Ausfall und Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter
aber auch die komplette oder teilweise Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung (beispielsweise bei
Ausschüttungen an Teilaktionäre).
Auch zu Termingeschäften, zu denen beispielsweise Futures, CFDs oder Optionsgeschäfte gehören,
gibt es neue Regelungen. Verluste aus Termingeschäften dürfen nur noch mit Gewinnen aus diesen
verrechnet werden, andere Anlagen sind bei der Verrechnung ausgeschlossen. Auch hier liegt die
Grenze bei 20.000 Euro jährlich.
Zur Verdeutlichung: Haben Sie Ihr Depot mit Optionen absichern wollen, wurden vor 2020 alle
Gewinne und Verluste in einem allgemeinen Verrechnungstopf miteinander verrechnet. Seit 2020 gilt
das Aktiendepot eigenständig zu versteuern und mögliche Verluste oder Gewinne aus den Optionen
davon abgetrennt zu betrachten. Haben Sie über Ihr Aktiendepot beispielsweise 50.000 Euro Gewinn
gemacht, durch die Optionen 30.000 Euro Gewinn und 40.000 Euro Verlust, so wären früher beide
Verluste und Gewinne in denselben Topf geworfen. Durch die Sonderregelung haben Sie nun einen
zu versteuernden Gewinn von 50.000 Euro durch Ihr Depot. Von den Optionen lassen sich 20.000
Euro von den 40.000 Euro Verlust anrechnen. Die restlichen 20.000 Euro können Sie ins nächste
Steuerjahr übertragen lassen. Dies erhöht nicht nur das zu versteuernde Einkommen, sondern
minimiert auch die Steuerentlastung durch Verluste bei Termingeschäften.
Ab 2022 müssen die Banken ihr System auf diese Sonderregelung umgestellt haben, ab diesem
Zeitpunkt läuft die Verrechnung der Gewinne und Verluste von Termingeschäften automatisch.
Für 2021 und 2020 müssen Sie als Anleger noch genau überprüfen, ob Sie alle Kapitalerträge aus
Aktiengeschäften oder Termingeschäften rechtmäßig versteuert haben. Die neue Sonderregelung
kann enorme Konsequenzen für die Steuerbelastung der Anleger haben, die Ihre Depots gern
weitreichend streuend abgesichert haben. Sie sollten Ihr Portfolio überprüfen, ob bei Verlusten diese
neue Regelung für Sie relevant wird und im Zweifelsfall den Aufbau Ihres Portfolios verändern.
Im Endeffekt vereinfacht die neue Investmentsteuerreform also die Einkommenssteuererklärung, sie
bedeutet aber auch mögliche Erhöhungen der Steuerlast für einige Anleger. Weitreichend wird sich
der Aufbau des Portfolios für Anleger nun wohl an die neue Steuerreform sinnvoll anpassen müssen,
um mögliche Steuerersparnisse weiterhin nutzen zu können. Für gewöhnlich müssen Sie in Ihrer
Steuererklärung nichts weiter machen, die Banken stellen dies automatisch um, sodass die
Abgeltungssteuer an den Fiskus sachgemäß abgegeben wird.