In der Steuererklärung 2022 gilt für die Veräußerung von Immobilien:
Für Kapitalerträge aus privaten Veräußerungen von Immobilien gilt eine 10-jährige Frist. Bei Gold, Schmuck oder Antiquitäten gilt nur eine einjährige Spekulationsfrist, danach sind die Gewinne bis zu einer Freigrenze von 600 Euro im Jahr steuerfrei. Haben Sie mehr als 600 Euro Gewinn gemacht mit
privaten Veräußerungsgeschäften müssen Sie den gesamten Betrag mit Ihrem Einkommensteuersatz
versteuern. Dieser ist in vielen Fällen aber höher als die Abgeltungssteuer. Sie müssen auch beachten,
dass jegliche private Veräußerung von beispielsweise Antiquitäten, Schmuck oder Gold mitgerechnet
werden. Haben Sie also vielleicht schon antike Möbel gekauft und im selben Jahr wieder verkauft,
wird dies zu den weiteren privaten Veräußerungen im selben Jahr zugerechnet.