Die private Renten-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen werden in der Steuererklärung 2022 auch zu einem geringeren Prozentsatz besteuert, da sie aus bereits versteuerten Einkünften kommen. Der zu versteuernde Anteil der privaten Rentenversicherung hängt davon ab, in welchem Alter der Beginn der Rente ist oder die private Rentenversicherung ausbezahlt wird.
Wer mit 55 Jahren seine private Rentenversicherung in Anspruch nimmt, muss 26 Prozent der Einkünfte aus der Rentenversicherung versteuern. Der Prozentsatz wird immer kleiner, je älter man bei Beanspruchung der privaten Rente ist. Ab einem Alter von 69 Jahren minimiert sich der Prozentsatz auf sein Minimum von 15 Prozent.