In der Steuererklärung 2022 gilt:
Nicht nur die Einnahmen aus der gesetzlichen Rente müssen versteuert werden. Wer eine
Riester-Rente hat, hat jahrelang Zuschüsse und Steuerersparnisse vom Staat erhalten. Deswegen muss die Riester-Rente vollständig versteuert werden, wenn man Sie ausgezahlt bekommen möchte.
Seit 2018 gibt es eine kleine Ausnahme hierbei: Liegt die monatliche Auszahlung der Riesterrente im Jahr 2022 nicht über 39,20 Euro, wird diese als Kleinbetragsrente verstanden. Für das Jahr, in dem Sie sich die Kleinbetragsrente monatlich auszahlen lassen, gibt es vom Staat eine ermäßigte Besteuerung auf die monatlichen Zahlungen. Wird der Betrag jedoch auf einmal ausgezahlt, ist der Betrag wie sonst auch bei einer monatlichen Auszahlung oder der Teilauszahlung der gewöhnlichen Riester-Rente
vollständig zu versteuern. Die Angaben zur Riester-Rente gehören genauso wie die Angaben zu
betrieblicher Altersversorgung in die Anlage R-AV/bAV.