Studenten haben in der Steuererklärung 2023 trotz ihres oft begrenzten Einkommens die Möglichkeit, bestimmte Sonderausgaben geltend zu machen. Diese Sonderausgaben können dazu beitragen, die Steuerlast zu reduzieren und finanzielle Entlastung zu bieten. Jährlich können Studenten bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzen.
Zu den absetzbaren Sonderausgaben gehören beispielsweise die Kosten für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge sowie Einzahlungen in die Riester-Rente oder die Kirchensteuer. Diese Ausgaben können sich im Laufe eines Jahres durchaus summieren und somit die Steuerlast merklich mindern.
Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung zu beachten: Es existiert eine Pauschale von 36 Euro im Jahr. Wer darüber hinausgehende Ausgaben hat, kann diese bis zu 6.000 Euro absetzen, muss jedoch entsprechende Belege und Nachweise dem Finanzamt vorlegen. Dies bedeutet, dass nicht alle Ausgaben in dieser Höhe absetzbar sind, sondern es darauf ankommt, tatsächlich angefallene und nachgewiesene Kosten zu berücksichtigen.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass diese absetzbaren Sonderausgaben immer nur für das aktuelle Steuerjahr gelten und nicht auf spätere Jahre übertragen werden können. Das bedeutet, dass die Steuervorteile im Jahr der Ausgaben realisiert werden müssen und nicht aufgeschoben werden können.
Schließlich ist zu beachten, dass das Finanzamt höchstens den Betrag zurückerstattet, den der Steuerzahler im Laufe des Jahres an Steuern gezahlt hat. Das bedeutet, dass sich die Absetzung von Sonderausgaben besonders dann lohnt, wenn das zu versteuernde Einkommen eines Studenten über dem jährlichen Grundfreibetrag liegt. In diesem Fall kann die Möglichkeit, bis zu 6.000 Euro an Sonderausgaben abzusetzen, einen spürbaren Steuervorteil bieten.
Insgesamt können die absetzbaren Sonderausgaben für Studenten eine wichtige Möglichkeit sein, ihre finanzielle Situation zu verbessern und die Steuerbelastung zu reduzieren.