In der Steuererklärung 2022 gilt für Studenten:
Studenten können aber trotzdem bis zu 6.000 Euro jährlich als Sonderausgaben absetzen. Dazu zählen
Kosten für die Kranken-, Pflege und Rentenversicherungsbeiträge, Einzahlungen in die Riester-Rente
oder die Kirchensteuer. Es gibt eine Pauschale von 36 Euro im Jahr, wer darüber liegt, kann diese
Kosten bis zu 6.000 Euro absetzen, muss dies dem Finanzamt aber belegen. Diese gelten allerdings
immer nur für das aktuelle Steuerjahr und können nicht auf spätere Jahre umgelegt werden. Das
Finanzamt zahlt Ihnen höchstens so viel zurück, was Sie in dem Jahr an Steuern gezahlt haben. Das
lohnt sich also nur, wenn Sie mehr als 10.347 Euro im Jahr verdienen und somit über dem
Grundfreibetrag liegen.