Ihre doppelte Haushaltsführung können Sie in der Steuererklärung 2022 bis zu 1.000 Euro monatlich steuerlich als Werbungskosten anrechnen lassen, wenn Sie eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen unterhalten. Einrichtungsgegenstände und Haushaltsartikel sind nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs in 2019 in voller Höhe absetzbar. Natürlich muss aber eine ausschließlich berufliche Nutzung nachgewiesen werden können.