In der Steuererklärung 2022 gilt für Firmenwagen:
Nutzen Sie Ihren Firmenwagen auch privat, achtet der Fiskus 2022 auch wieder auf die richtige
Eintragung im Fahrtenbuch, sodass die Fahrtkostenerstattung korrekt beantragt wird. Laut den
“Zentralen Fahndungs-Nachrichten” wurde in der Vergangenheit des Öfteren festgestellt, dass
Tankquittungen unsachgemäß gebraucht werden. Die Quittungen, die von einem anderen Kunden
liegen gelassen wurden, werden gerne mitgenommen, um die eigenen Tankkosten für den
Firmenwagen künstlich zu erhöhen. Da das Finanzamt den getankten Sprit mit den laut Fahrtenbuch
gefahrenen Kilometern gegenrechnet, fällt es schnell auf, wenn ein modernes Auto plötzlich 50-60
Liter pro 100 Kilometern verbraucht.
Auch wenn Namen von Geschäftspartnern oder Adressen im
Fahrtenbuch fehlen, kann es passieren, dass die Fahrtkosten nicht angerechnet werden und das
Fahrtenbuch nicht akzeptiert wird. Die private Nutzung wird dem Steuerpflichtigen dann mit der
teureren ein-Prozent-Methode versteuert, das bedeutet, dass monatlich ein Prozent des
Bruttolistenneupreises des Autos versteuert wird. Zusätzlich werden noch 0,03 Prozent für jeden
Kilometer der einfachen Strecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnort berechnet. Das kann je nach
Auto und gefahrenen Kilometern schnell zu Steuernachzahlungen von mehreren Tausend Euro
führen. Außerdem droht dem Steuerpflichtigen ein Verfahren wegen Steuerverkürzung oder
Steuerhinterziehung.
Auch jenen, die Ihre privaten Fahrten sowieso schon mit der Ein-Prozent-Methode berechnen, droht
eine intensivere Prüfung im Steuerjahr 2022. Hier ist für das Finanzamt die Gefahr des Sammeln
fremder Tankquittungen noch höher, da nicht mithilfe eines Fahrtenbuchs die Fahrten nachvollzogen
werden können. Das Finanzamt weiß sich hier jedoch mit Werkstattrechnungen oder TÜV Berichten
zu helfen, um die angegebenen Daten zu validieren.
Manche Arbeitnehmer achten auch ohne Firmenwagen bei den Fahrtkosten nicht immer im Detail
darauf, dass sie nur die einfache Strecke steuerlich geltend machen können. Wenn Sie einen
Arbeitsweg von 25 Kilometern haben, können Sie bei den Fahrtkosten nur 25 Kilometer absetzen.
Nicht jedoch die doppelte Strecke von 50 Kilometer für die Hin- und Rückfahrt.